Digitale Konzepte der Patientenaufklärung in der Ophthalmologie

Die Digitalisierung schreitet auch in der Augenheilkunde rasch voran. Die Patientenaufklärung, wie sie heute vielerorts noch gelebt wird, weist jedoch erhebliche Defizite auf. Welche dies sind, wie man sie beheben kann und welche zukünftigen Entwicklungen anstehen, erläutert Prof. Dr. med. Lothar Schweigerer. Er ist emeritierter Lehrstuhlinhaber für Pädiatrie und arbeitet als “senior medical officer” bei medudoc, einem medizinischen Startup im Bereich der Patientenaufklärung.

Interview mit Professor Schweigerer

Herr Professor Schweigerer, mit welchen grundlegenden Herausforderungen ist die Ophthalmologie konfrontiert?

Schweigerer: In der Ophthalmologie existieren grundsätzlich sehr ähnliche Herausforderungen wie in den anderen klinischen Disziplinen: Das DRG-System verursacht knappe finanzielle Ressourcen, die Feminisierung der Ärzteschaft und der zunehmende Wunsch nach einer “work-life”-Balance knappe Personalressourcen. Das Ziel muss deshalb der möglichst ökonomische Einsatz des vorhandenen ärztlichen Personals sein, indem man es von redundanten arztfernen Aufgaben befreit. Beispielhaft muss das aufklärende Personal mit Patienten vor geplanten Eingriffen täglich mehrmals prinzipiell identische  Aufklärungsgespräche führen. Maßgeschneiderte Hard- bzw. Software könnte den zeitlichen Aufwand reduzieren.

Welchen Stellenwert besitzt die Patientenaufklärung, wie ist die aktuelle Rechtssituation?

Schweigerer: Prinzipiell entspricht jeder ärztliche Eingriff einer Körperverletzung mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen. Letztere lassen sich nur mittels expliziter mündlicher und schriftlicher Einwilligung des Patienten verhindern. Waren früher  die Regeln zur Aufklärung einzig von der Rechtsprechung festgelegt und weder für  Patienten noch für Ärzte explizit nachlesbar,  wurde im Jahr 2013 die ärztliche Aufklärung  erstmals im Bürgerlichen Gesetzbuch in  Form des Patientenrechtegesetzes festgeschrieben. 

Für das aufklärende Personal ist wesentlich, dass die Beweislast bei Komplikationen und einer nachweislich inkompletten Aufklärung beim Aufklärenden liegt. Eine umfangreiche, laienverständliche Patientenaufklärung und deren eindeutige Dokumentation sind deshalb unverzichtbar.

Welche Nachteile besitzt die analoge Patientenaufklärung?

Schweigerer: Die Digitalisierung erfasst mittlerweile auch den Medizinsektor. In vielen Kliniken und Praxen existieren bereits digitale Patientendokumentationssysteme, doch wird die Aufklärung in vielen Fällen weiterhin analog und mittels Papierformularen erledigt. Diese analogen Lösungen sind nicht  kompatibel mit der bereits digitalisierten Patientenakte, sie sind zeitaufwändig, redundant  und für die Patientinnen und Patienten meist wenig verständlich. Einige Anbieter haben die Papierformulare als digitale (pfd)-Formulare aufbereitet. Vorteilhaft sind ein breites Indikationsspektrum und die Sprachenvielfalt. Einige Hersteller bieten die Möglichkeit handschriftlicher und / oder fotografischer Eintragungen in das Formular und die digitale Erfassung von Patientenanamnese und -unterschrift. Nachteilig sind bei all diesen Lösungen die limitierte Fähigkeit zur Individualisierung, geringe Patientenverständlichkeit, hoher Zeitaufwand und – abhängig vom Erfahrungsschatz der Aufklärenden – eine variable Aufklärungsqualität. 

Welche Vorteile bietet die digitale Aufklärung?

Schweigerer: Volldigitale Lösungen der Patientenaufklärung bieten prinzipiell folgende Vorteile: Reduktion des Zeitaufwandes für die Aufklärenden, konstante Aufklärungsqualität und Verständlichkeit für die Patienten, nahtlose Integration in die digitale Patientenakte und schließlich Rechtssicherheit. Alle diese Vorteile bietet die Aufklärungssoftware des medizinischen Startups medudoc.

Wie funktioniert die Aufklärung mit der medudoc-Lösung?

Schweigerer: Nachdem das aufklärende ärztliche Personal die Indikation zum Eingriff gestellt hat, stellt es am Bildschirm mittels weniger Klicks aus einer umfangreichen Bibliothek kleiner Videoschnipsel in weniger als einer Minute ein auf den Patienten, seinen Eingriff und seine Vorerkrankungen maßgeschneidertes Gesamtvideo zusammen. Es verfügt über je einen individuellen QR-code bzw. Internet-Link, mittels derer der Patient sich sein eigenes Video zuhause oder in der Klinik bzw. Praxis so oft wie gewünscht anschauen kann. 

Welche ophthalmologischen Indikationen sind verfügbar?

Schweigerer: medudoc bietet Patientenaufklärungsmaterial für alle gängigen ophthalmologischen Eingriffe, darunter Blepharoplastik, intravitreale operative Medikamenteninjektion (IVOM), Kapsulotomie, Katarakt-OP, “laser-assisted in situ keratomileusis” (LASIK), photorefraktive Keratektomie (PRK), refraktive Lentikelextraktion (ReLEx) und die Iridotomie. 

Welche Vorteile bietet die medudoc-Lösung im Klinik- bzw. Praxisablauf?

Schweigerer: medudoc wurde von praktizierenden Chirurgen initiiert aufgrund ihrer persönlichen Erfahrung. Sie erkannten, dass die bislang verfügbaren, analog-basierten Patientenaufklärungen prinzipiell vier Nachteile haben: sie sind 1. zeitintensiv, 2. redundant, 3. qualitativ variabel und 4. inkompatibel mit digitalen Patienteniformationssystemen. Dementsprechend benötigt das Arztpersonal mit der medudoc-Lösung durchschnittlich weniger als eine Minute zur Anfertigung eines maßgeschneiderten Aufklärungsvideos. Viele Fragen entfallen, das präoperative persönliche Aufklärungsgespräch wird dadurch verkürzt. Die Aufklärung ist standardisiert, die Qualität konstant und weitgehend unabhängig vom Erfahrungsschatz des Aufklärenden. Die Software ist web-basiert und bietet Schnittstellen für alle Patienteninformationssysteme.

Können ältere Menschen das Produkt bedienen?

Schweigerer: Auch die meisten älteren Menschen besitzen heutzutage ein eigenes Smartphone. Sie können somit das Aufklärungsvideo betrachten, anamnestische Angaben machen und digital unterschreiben. Bei eingeschränktem intellektuellem Verständnis ist das Vorgehen wie bei der konventionellen Aufklärung, wo die Patienten durch die anwesenden Angehörigen unterstützt werden. Ist kein Smartphone vorhanden, so können sämtliche Informationen auch auf Papierform ausgedruckt und den Patienten mitgegeben werden.

Sind die Patientenschutzrechte gesichert?

Schweigerer: Ja. Das dem Patienten ausgehändigte Video samt seiner „Baukasten“-Schnipsel sind nummeriert, anonymisiert und auf einem zentralen Server außerhalb der Klinik / Praxis hinterlegt. Sie können – wie gesetzlich vorgeschrieben – mindestens 10 Jahre lang wieder regeneriert werden.

Ist die Aufklärung rechtssicher?

Schweigerer: Bei der medudoc Lösung sind alle Videoinhalte dokumentiert und digital und / oder analog hinterlegt. Der Patient unterschreibt (digital), alle Inhalte des Videos und des mündlichen Aufklärungsgespräches verstanden zu haben. Auch die Unterschrift ist digital hinterlegt. Das Verfahren ist somit rechtssicher.

Digitale Patientenaufklärung mit einem interaktiven Tablett

Welche Hardware wird benötigt?

Schweigerer: Wie bereits erwähnt ist die medudoc-Patientenaufklärungssoftware web-basiert und damit plattform-agnostisch. Die Anschaffung separater Hard- oder Software entfällt.

Wie sehen Sie die Zukunft der Patientenaufklärung?

Schweigerer: Die digitale Patientenakte ist vielerorts bereits Teil der alltäglichen Patientenversorgung. Die Patientenaufklärung ist jedoch oft noch nicht digitalisiert und nicht integriert. Volldigitalisierte, videoanimierte,  individualisierbare Lösungen mit der Möglichkeit zur Zeitersparnis (wie die von medudoc angebotene) werden sich zukünftig durchsetzen. 

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