Rechtssicherheit in der Patientenaufklärung

Aufklärungspflichten im medizinischen Kontext einfach erklärt.

Die rechtliche Verbindlichkeit von
Aufklärungsgesprächen wird meistens unterschätzt.

Die rechtliche Verbindlichkeit medizinischer Inhalte ist ein wesentlicher Aspekt im Gesundheitswesen, insbesondere wenn es um die Aufklärung von Patientinnen und Patienten vor medizinischen Eingriffen geht. Hier spielen gesetzliche Vorgaben eine entscheidende Rolle, die Ärztinnen und Ärzten klare Richtlinien für eine rechtssichere Aufklärung geben.
 
Wie lässt sich aber sicherstellen, dass diese Inhalte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten gerecht werden?

Rechtliche Grundlagen
und deren Umsetzung bei medudoc

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§§ 630a ff. BGB
Gesetzliche Grundlagen der ärztlichen Aufklärung

Nach §§ 630a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die informierte Einwilligung der Patientin oder des Patienten für einen rechtswirksamen Behandlungsvertrag erforderlich. Die Aufklärungspflicht der Ärztinnen und Ärzte umfasst die transparente Darstellung von Diagnose, Behandlungsalternativen und Risiken.

Wie setzen wir dies um?
Auf unserer intelligenten Videoplattform können Ärztinnen und Ärzte personalisierte, medizinische Aufklärungsvideos generieren, welche auf individuelle Indikationen zugeschnitten sind. Dabei stellen wir sicher, dass alle Inhalte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Grundlage bei der Erstellung der Inhalte sind die Richt- und Leitlinien sowie Empfehlungen, Positionspapiere und Vereinbarungen der Fachgesellschaften sowie Literatur und allgemeine Patienteninformationen.

02

§ 630e BGB
Mündliche Aufklärungspflicht

Nach § 630e BGB muss die ärztliche Aufklärung mündlich und für die Patientin oder den Patienten verständlich erfolgen. Eine Schriftform ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Die Aufklärung muss rechtzeitig und individuell auf Patientinnen und Patienten zugeschnitten erfolgen.

Wie setzen wir dies um?
Wir ersetzen kein Aufklärungsgespräch, denn dieses ist aus rechtlicher Sicht unerlässlich. Doch wir bieten mit unserer Lösung eine bessere Vorbereitung und für die Patientinnen und Patienten verständliche Informationen. Dadurch wird die Gesprächszeit mit dem Arzt oder der Ärztin besser genutzt. Eine angenehmere Erfahrung – für beide Seiten!

03

§ 630e Abs. 2 Nr. 3 BGB
Verständlichkeit der Aufklärung

Gemäß § 630e Abs. 2 Nr. 3 BGB muss die ärztliche Aufklärung für Patientinnen und Patienten verständlich sein. Die Verwendung einer übermäßigen Fachsprache ist unzulässig und bei Sprachbarrieren muss die Aufklärung in einer verständlichen Sprache erfolgen.

Wie setzen wir dies um?
Untersuchungen (siehe etwa Salzwedel et al, (2008): The effect of a detailed, video-assisted anesthesia risk education on patient anxiety and the duration of the pre-anesthetic interview. A randomized controlled trial. Anesth Analg 106:202–209.) haben gezeigt, dass visuelle und auditive Elemente die Informationsaufnahme und -verarbeitung verbessern können, insbesondere bei komplexen medizinischen Inhalten. Genau deswegen setzen wir auf videogestützte Patientenaufklärung, die medikolegale Aufklärungsinhalte für Patientinnen und Patienten einfach und verständlich erklärt. Für eine bessere Vorbereitung, Therapieadhärenz und optimierte Behandlungserfahrung!

Unsere Inhalte können individuell auf Patientinnen und Patienten in Bezug auf OP-Verfahren, Lokalisation, Risikoprofil, etc. zugeschnitten werden. Anstatt eine Einheitslösung anzubieten, berücksichtigen wir die Vielfalt der Patientinnen und Patienten und ihre einzigartigen Situationen, um ihnen die bestmögliche Unterstützung und Aufklärung zu bieten.


Eine gute und individuelle Patientenaufklärung reduziert das Haftungs-Risiko für Ärzt:innen erheblich.

Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig

Fachanwältin für Medizinrecht / Berlin, Düsseldorf

Status Quo

Während standardisierte Aufklärungsbögen zweifellos einen formalen Rahmen für die Kommunikation rechtsverbindlicher Inhalte bieten, ist es wichtig zu hinterfragen, ob sie tatsächlich die Bedürfnisse der individuellen Patientinnen und Patienten adäquat ansprechen.

Der Prozess der Verwendung von Standardaufklärungsbögen hat sich als Reaktion auf die Notwendigkeit entwickelt, eine rechtlich verbindliche Methode für die Kommunikation von Risiken und Behandlungsoptionen bereitzustellen. Dies resultiert aus Bemühungen, die Haftung zu minimieren und eine konsistente Vorgehensweise in der Aufklärung sicherzustellen. Dennoch ist es wichtig zu erkennen, dass dieser Ansatz seine Grenzen hat und nicht immer den individuellen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten gerecht wird.

Die Umsetzung individueller Aufklärungen kann dabei zu einer erheblichen Steigerung der Effektivität und Qualität der Patientenaufklärung führen. Die Kommunikation rechtsverbindlicher Inhalte im medizinischen Bereich ist entscheidend.

medudoc’s Lösung bietet einen innovativen Ansatz, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig eine patientenzentrierte Aufklärung ermöglicht.

Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Patientenaufklärung und tragen zu mehr Qualität und Sicherheit im Gesundheitswesen bei.

Häufige Fragen zur Patientenaufklärung

Rechtssicherheit ist im medizinischen Kontext von zentraler Bedeutung, weil eine Behandlung ohne wirksame Einwilligung rechtlich nicht zulässig ist (§ 630d BGB). Damit eine Einwilligung gültig ist, muss die Patientin oder der Patient umfassend und verständlich aufgeklärt worden sein (§ 630e BGB).
Fehlt diese Aufklärung oder ist sie unzureichend, kann dies zu Haftungsansprüchen, Beweislastumkehr und sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen.

medudoc unterstützt Ärztinnen und Ärzte dabei, die gesetzlichen Anforderungen präzise und dokumentiert einzuhalten – für eine nachvollziehbar rechtssichere Patientenaufklärung.

Die rechtlichen Anforderungen an die Patientenaufklärung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 630a bis 630h, festgelegt:

  • § 630a BGB – Behandlungsvertrag:
    Legt fest, dass zwischen Arzt und Patient ein Behandlungsvertrag besteht, der die ordnungsgemäße Aufklärung als vertragliche Pflicht umfasst.
  • § 630c BGB – Mitwirkung der Vertragsparteien:
    Verpflichtet Ärztinnen und Ärzte zu einer umfassenden und ehrlichen Information über wesentliche Umstände der Behandlung.
  • § 630d BGB – Einwilligung:
    Eine Behandlung ist nur rechtmäßig, wenn der oder die Patient:in zuvor wirksam eingewilligt hat. Diese Einwilligung setzt eine ausreichende Aufklärung voraus.
  • § 630e BGB – Aufklärungspflichten:
    Regelt Art, Umfang und Zeitpunkt der Aufklärung – sie muss mündlich, individuell und verständlich erfolgen.
  • § 630f BGB – Dokumentation:
    Alle wesentlichen Inhalte der Aufklärung sind ordnungsgemäß zu dokumentieren. Die Dokumentation dient als zentraler Nachweis im Streitfall.
  • § 630h BGB – Beweislast:
    Kommt es zu Streitigkeiten, trägt in der Regel der Arzt die Beweislast dafür, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung erfolgt ist.

medudoc schafft digitale Nachvollziehbarkeit und Standardisierung, ohne die ärztliche Individualität einzuschränken.
Unsere Plattform bietet:

  • Videobasierte, dokumentierte Aufklärung als Ergänzung zum Arztgespräch,
  • Inhalte, die auf aktuellen Leitlinien, Richtlinien und Fachgesellschafts-Empfehlungen basieren,
  • Personalisierte Anpassungen an Eingriff, Lokalisation, Risikoprofil und Sprache des Patienten,
  • Lückenlose digitale Dokumentation, die im Streitfall als Nachweis dient (§ 630f BGB).

Damit ermöglicht medudoc eine nachweisbare Erfüllung der ärztlichen Aufklärungspflicht im Sinne von §§ 630d–630h BGB.

Nein.
Nach § 630e Abs. 2 Nr. 1 BGB muss die Aufklärung mündlich durch den behandelnden Arzt oder eine qualifizierte Vertretung erfolgen.
Das Gespräch ist unverzichtbar, da nur dort individuelle Rückfragen und Verständnisprüfung möglich sind.

medudoc ersetzt dieses Gespräch nicht, sondern verbessert es:
Patient:innen sind durch das Video besser vorbereitet, verstehen Inhalte leichter und können gezieltere Fragen stellen. Das stärkt die Qualität und Nachweisbarkeit der mündlichen Aufklärung und reduziert die Zeit der Bearbeitung, da der Patient entsprechend vorinformiert ist.

§ 630e BGB verlangt, dass die Aufklärung:

  1. mündlich erfolgt,
  2. verständlich ist (keine übermäßige Fachsprache),
  3. rechtzeitig vor dem Eingriff stattfindet,
  4. alle wesentlichen Risiken, Alternativen und Erfolgsaussichten umfasst,
  5. und an die individuelle Situation des Patienten angepasst ist.

medudoc unterstützt Ärztinnen und Ärzte, diese Vorgaben einzuhalten, indem die Inhalte individuell generiert, sprachlich vereinfacht und visuell vermittelt werden – für maximale Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit.

Die Dokumentationspflicht ist ein zentraler Bestandteil der Rechtssicherheit.
Gemäß § 630f BGB müssen alle wesentlichen Maßnahmen, Aufklärungsinhalte und Einwilligungen vollständig, zeitnah und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Fehlt die Dokumentation, gilt die Aufklärung als nicht erfolgt (§ 630h BGB).

medudoc dokumentiert automatisch:

  • Zeitpunkt der Videoerstellung und -freigabe,
  • individuellen Aufklärungsinhalt,
  • Zugriffs- und Bestätigungsnachweise der Patient:innen.

So entsteht eine digitale Beweiskette, die juristisch belastbar ist.

Nach § 630h BGB gilt im Streitfall eine Beweislastumkehr zugunsten der Patientin oder des Patienten.
Das bedeutet:
Kann der Arzt nicht nachweisen, dass die Aufklärung ordnungsgemäß durchgeführt wurde, wird zugunsten des Patienten angenommen, dass sie unterblieben ist.

Durch die digitale Dokumentation bei medudoc liegt ein objektiver Nachweis über:

  • Inhalt,
  • Zeitpunkt und
  • Zugang der Aufklärung
    vor – ein wesentlicher Beitrag zur rechtlichen Absicherung.

Eine Einwilligung ist nur dann wirksam, wenn der Patient den Inhalt der Aufklärung verstanden hat (§ 630d i.V.m. § 630e Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Wird die Aufklärung nicht verstanden, etwa durch Fachsprache oder Sprachbarrieren, ist die Einwilligung rechtlich unwirksam.

medudoc begegnet diesem Risiko, indem die Videos:

  • sprachlich vereinfacht,
  • visuell unterstützt,
  • und bei Bedarf in mehreren Sprachen verfügbar** sind.

Das erhöht die Verständlichkeit und somit die Wirksamkeit der Einwilligung.

Rechtssicherheit und Compliance sind eng verbunden.
Durch medudoc wird der gesamte Aufklärungsprozess nachweisbar, standardisiert und individuell nachvollziehbar dokumentiert.
Das reduziert das Risiko von:

  • Aufklärungsfehlern,
  • fehlender Dokumentation,
  • und nachträglichen Haftungsansprüchen.

Für Kliniken bedeutet das:
höhere Rechtssicherheit, geringeres Haftungsrisiko und stärkere Patientenzufriedenheit.

medudoc erfüllt die Anforderungen aus §§ 630a–630h BGB, indem es:

  • den Aufklärungsprozess digital unterstützt,
  • rechtlich relevante Inhalte nachweisbar dokumentiert,
  • Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit verbessert,
  • und die ärztliche Aufklärungspflicht transparent absichert.

Damit leistet medudoc einen wesentlichen Beitrag zur juristischen Absicherung ärztlicher Aufklärungspflichten und zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.