Support & FAQ
Fragen und Antworten zu wichtigen Themen rund um die medudoc Plattform, die Patientenaufklärung, Informed Consent und mehr.
Die Patientenaufklärung ist die zentrale ärztliche Pflicht, Patient*innen vor einem Eingriff über Art, Zweck, Risiken, Alternativen, Folgen und Dringlichkeit der Behandlung zu informieren.
Sie ist Grundvoraussetzung für eine wirksame informierte Einwilligung.
Rechtsgrundlagen Österreich
- § 49 Abs. 2 ÄrzteG – Pflicht zur vollständigen, verständlichen Aufklärung
- § 5 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) – Patientenrechte
- § 1325 ABGB – Schadenersatz bei Aufklärungsfehlern
- Ständige Rechtsprechung des OGH zu Aufklärung, Dokumentation, Beweislast
Rechtsgrundlagen Deutschland
- Ständige BGH-Judikatur zur Aufklärungspflicht
- §§ 630a–630h BGB – Behandlungsvertrag, Aufklärung, Dokumentation
- Patientenrechtegesetz 2013
Die informierte Einwilligung („Informed Consent“) ist die gültige Zustimmung des Patienten zu einem medizinischen Eingriff, nachdem er alle wesentlichen Informationen erhalten und verstanden hat.
Deutschland:
Gesetzliche Basis: §§ 630d, 630e BGB.
Österreich:
Ableitung aus ABGB (§§ 110, 1325 ABGB) + OGH-Judikatur (Analogie zu BGB).
Ohne informierte Einwilligung wäre jeder Eingriff eine Körperverletzung.
Deutschland
- Beweislastumkehr gem. § 630h BGB
- Haftung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Strafrechtliche Relevanz bei grober Fahrlässigkeit
- Dokumentationsmangel = Aufklärungsfehler
- BGH: Fehlt der Nachweis der Aufklärung → Fall wird vom Gericht meist verloren.
Österreich
- Anspruch auf Schadenersatz nach § 1325 ABGB
- Haftung der Einrichtung und der behandelnden Person
- Konsequenzen über Disziplinarrecht / ÄrzteG
- OGH urteilt regelmäßig zugunsten des Patienten bei Beweisunsicherheit
- OGH-Leitlinie: Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht erfolgt.
Gemeinsame Anforderungen Deutschland + Österreich
- Individualisiert: Patientenspezifische Risiken müssen adressiert werden.
- Rechtzeitig: Keine Aufklärung „kurz vor dem Eingriff“.
- Verständlich: Laiengerecht, ohne Fachjargon.
- Dialogisch: Persönliches Arzt-Patienten-Gespräch obligatorisch.
- Dokumentiert: Vollständige, nachvollziehbare Dokumentation.
Deutschland (BGH)
Besondere Betonung auf:
- wirtschaftliche Aufklärung
- therapeutische Aufklärung
- Selbstbestimmungsaufklärung
Österreich (OGH)
Besondere Betonung auf:
- Pflicht zur Erkundigung: Der Arzt muss sicherstellen, dass der Patient versteht.
- Risikoaufklärung
- Dringlichkeit und Alternativen
Digitale Prozesse reduzieren die klassischen Fehlerquellen und erhöhen die Prozessqualität.
Vorteile, die in beiden Ländern rechtlich relevant sind:
✓ Standardisierte Pflichtinhalte
Erfüllen die Vollständigkeitsanforderungen der BGH- und OGH-Judikatur.
✓ Individualisierte Aufklärungsvideos
Erfüllen das Kriterium „auf die individuelle Situation zugeschnitten“.
✓ Nachweisbare Dokumentation
Zeitstempel, Versionierung und Bestätigung sind gerichtsverwertbar.
✓ Verständlichkeit durch visuelle Darstellung
Mediengestützte Aufklärung erleichtert Verständnisnachweise (BGH und OGH werten Verständlichkeit stark).
✓ Entlastung des ärztlichen Personals
Digitalisierung deckt Standardbausteine ab, Ärzte fokussieren auf individuelle Themen.
Praktisch: medudoc erzielt i. d. R. 15–30 Minuten Zeitersparnis pro Patient.
Nein.
Weder in Deutschland noch in Österreich ersetzt ein Video das persönliche Arztgespräch.
Rechtslage:
- DE: § 630e BGB verlangt das persönliche Gespräch.
- AT: OGH und § 49 ÄrzteG verlangen ein „individuelles Gespräch“.
Digitale Inhalte dürfen jedoch:
- vorbereiten
- strukturieren
- die Vollständigkeit sichern
- Verständlichkeit erhöhen
- Dokumentation stützen
→ Sie sind ein rechtssicheres Ergänzungselement, kein Ersatz.
Nachweisbare Vorteile:
- Darstellung individueller Risikofaktoren
- Abbildung der patientenspezifischen OP-Szenarien
- Anpassung an Sprachen, Gesundheitskompetenz, Lernstil
- Reproduzierbarer Nachweis vor Gericht
- Höhere Patient Compliance & Verständnis
Gerichte wertschätzen Medien, wenn sie Qualität und Verständlichkeit nachweislich erhöhen.
Gemeinsamer Nenner Deutschland + Österreich:
Patienten müssen den Inhalt verstehen, sonst ist die Einwilligung unwirksam.
Klassische Lösung:
- qualifizierte Dolmetscher
- Dolmetscher müssen neutral und fachlich geeignet sein
- Angehörige als Dolmetscher nur in Ausnahmefällen zulässig
- Dokumentation des Dolmetschereinsatzes erforderlich
KI-basierte Echtzeitübersetzung von medudoc
- DSGVO-konform (EU-Region, keine Drittstaaten)
- richtungsgenaue medizinische Terminologie
- Arzt prüft und bestätigt die Verständlichkeit
- Datenverarbeitung minimal, sicher, auditierbar
- Gespräch wird gespeichert
In Deutschland:
Pflichtinhalte gem. § 630f BGB:
- Zeitpunkt
- Inhalte
- Materialien (Videos, Formulare)
- Fragen des Patienten
- Bestätigung des Arztes
- Einwilligung
In Österreich:
Auf Basis OGH und ÄrzteG:
- nachvollziehbare Dokumentation aller Risiken
- persönliche Gesprächsinhalte
- verwendete Medien
- Fragen des Patienten
- Dokumentation der Verständnissicherung
Digitale Systeme wie medudoc liefern automatisch:
- manipulationssichere Versionierung
- Zeitstempel
- Rückverfolgbarkeit
- Nachweise der Verständnisförderung
Weil digitale Systeme den repetitiven Teil übernehmen.
Ärzte steigen direkt bei individuellen und kritischen Aspekten ein.
Effekte pro Patient:
- 15–30 Minuten weniger Zeitbedarf
- weniger Formularfehler
- weniger Rückfragen
- bessere Compliance und weniger Nachaufklärung
- Entlastung für Pflege, Assistenz & Verwaltung
Haben Sie noch Fragen?
Dann zögern Sie nicht, uns jederzeit anzusprechen. Wir erläutern ihnen gerne alle Fragen in Bezug auf unsere Plattform und die mit unserer Plattform verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen.
