Digitale Aufklärungsbögen sind mehr als ein papierloser Ersatz. medudoc erzeugt Informed Consent Sheets (IC Sheets), die patientenindividuell generiert werden — vollautomatisch, auf Basis der Anamnesedaten, fachübergreifend und in bis zu 23 Sprachen. Eingebettet in einen vollständigen, elektronisch verarbeitbaren Workflow.
Der Aufklärungsbogen ist das zentrale Dokument der informierten Einwilligung. Er dokumentiert, dass Patient:innen vor einem Eingriff vollständig und verständlich aufgeklärt wurden. Rechtlich ist er unverzichtbar; in der Praxis bleibt sein Potenzial oft ungenutzt.
Jede:r Patient:in erhält genau die Informationen, die auf Basis von Anamnese, Eingriff und Risikoprofil relevant sind — keine generische Einheitslösung.
Automatisierte monatliche Überprüfung auf Änderungen im Rechtsrahmen und der Rechtsprechung — kombiniert mit jährlicher medizinischer Validierung.
Das IC Sheet ist kein isoliertes Dokument, sondern das Ergebnis eines vollständig digitalisierten, elektronisch verarbeitbaren Aufklärungsprozesses.
medudoc erzeugt das Informed Consent Sheet (IC Sheet) vollautomatisch auf Basis der strukturierten Anamnesedaten, der Eingriffsdefinition und des individuellen Risikoprofils. Generische Bögen sind optional verfügbar — das primäre Auslieferungsmodell ist der patientenindividuelle Bogen.
medudoc IC Sheets sind in einen End-to-End-Workflow eingebettet. Die folgenden Merkmale sind keine optionalen Zusätze — sie sind Teil des Standards.
Jedes IC Sheet wird vollautomatisch auf Basis von Anamnese, Eingriff und Risikoprofil erzeugt. Der Bogen enthält genau die für diesen Fall relevanten Informationen — nicht mehr, nicht weniger.
Deutsch und eine Fremdsprache stehen spaltenweise nebeneinander — in einem einzigen PDF. Die aufklärende Ärztin oder der Arzt sieht jederzeit, was der Patient liest. Bis zu 23 Sprachen verfügbar.
Chirurgie und Anästhesie — oder andere Fachkombinationen — werden in einem einzigen Dokument zusammengeführt. Keine getrennten Bögen, keine doppelte Unterschrift, kein erhöhter Dokumentenaufwand.
Alle IC Sheets werden monatlich automatisiert auf Änderungen im Rechtsrahmen und der aktuellen Rechtsprechung analysiert. Medizinisch oder rechtlich relevante Änderungen lösen anlassbezogene Aktualisierungen aus.
Jeder Inhalt wird mindestens einmal jährlich auf medizinische Aktualität geprüft. Die externe Validierung durch Professoren und Fachärzt:innen sichert die medizinische Korrektheit unabhängig vom internen Content-Management.
Je nach klinischer Anforderung und Konfiguration unterstützt medudoc die Einfache (EES), Fortgeschrittene (FES) und Qualifizierte elektronische Signatur (QES) gemäß eIDAS-Verordnung (EU 910/2014).
Die übliche Praxis bei fremdsprachigen Patient:innen: ein deutschsprachiger Bogen für die Klinik, ein fremdsprachiges Dokument für den Patienten. Zwei Dokumente, zwei Unterschriften, und das ärztliche Personal kann den Inhalt des vom Patienten unterzeichneten Dokuments im Zweifelsfall nicht nachvollziehen.
medudoc löst dieses Problem strukturell. Deutsch und die Fremdsprache des Patienten stehen spaltenweise nebeneinander — in einem einzigen IC Sheet. Die aufklärende Ärztin oder der Arzt sieht jederzeit, was der Patient im eigenen Dokument liest.
Ein Patient mit russischer Muttersprache erhält ein IC Sheet, das auf der linken Spalte den vollständigen deutschen Text und auf der rechten Spalte die russische Übersetzung enthält — keine zwei Dokumente, sondern ein einziges, revisionssicher archiviertes PDF/A.
Die rechtsverbindliche Einwilligung erfolgt auf der deutschsprachigen Originalfassung. Die Übersetzung dient ausschließlich dem Verständnis fremdsprachiger Patient:innen.
Dadurch reduziert sich die Dokumentenvielfalt in der Ablage, und das ärztliche Personal muss nicht zwischen zwei Dateien wechseln, um den vollständigen Aufklärungsinhalt nachvollziehen zu können.
Das IC Sheet ist das Ergebnis eines integrierten Workflows — nicht ein Einstiegspunkt. Alle Daten, die für die Individualisierung benötigt werden, liegen vor der Erstellung des Bogens bereits strukturiert vor.
Patient:innen beantworten die Anamnese vor dem Termin — auf dem eigenen Gerät, zu Hause oder in der Klinik. Die Workflow-Engine von medudoc verarbeitet die strukturierten Daten mit Medical Reasoning: Vorerkrankungen, Medikation, Allergien und Risikofaktoren werden vollständig und lückenlos erfasst.
Das ärztliche Personal sichtet die Anamnesedaten im Health Care Professional Dashboard (HCP Dashboard). Eingriff, Anästhesieverfahren und klinische Besonderheiten werden definiert — die Grundlage für die Generierung des individualisierten IC Sheets.
Auf Basis von Anamnese, Eingriff und Risikoprofil erzeugt medudoc das IC Sheet vollautomatisch. Fachübergreifende Kombinationen (z. B. Chirurgie und Anästhesie) werden in einem einzigen Dokument zusammengeführt. Bei fremdsprachigen Patient:innen wird die zweisprachige Version automatisch ausgespielt.
Das IC Sheet wird zusammen mit dem personalisierten Aufklärungsvideo bereitgestellt. Patient:innen lesen den Bogen vor dem ärztlichen Gespräch in Ruhe — mit der Möglichkeit, gezielt Fragen zu stellen. Die informierte Einwilligung erfolgt elektronisch, gemäß der von der Klinik gewählten Signaturstufe (EES, FES oder QES).
Der vollständige Consent-Trail — wer wann welchen Inhalt gesehen hat, welche Fragen gestellt wurden, Zeitstempel der Signatur — wird revisionssicher archiviert. Anamnesedaten, Einwilligungsstatus und das signierte IC Sheet werden via FHIR an das Krankenhausinformationssystem (KIS) oder PDMS zurückübertragen. Der Prozess ist vollständig elektronisch, ohne Medienbruch.
Die Wirkung digitaler, videogestützter Patientenaufklärung mit medudoc ist in einer prospektiv cluster-randomisierten Studie am Universitätsklinikum Würzburg sowie in der Fallstudie des Kantonsspitals St. Gallen belegt.
Minuten Aufklärungszeit pro Cholezystektomie — Reduktion von 9,7 auf 2,2 Minuten (p < 0,001), bei gleichbleibend hoher Patientenzufriedenheit.
Patientenzufriedenheit am Kantonsspital St. Gallen: 276 Patient:innen bewerteten das digitale Aufklärungsangebot mit 4,9 von 5 Punkten.
Zeitersparnis pro Aufklärungsgespräch in der Allgemeinen Chirurgie am KSSG. Die freigewordene Zeit steht für Diagnostik, Behandlung und weitere klinische Tätigkeiten zur Verfügung.
medudoc unterstützt alle drei Stufen der elektronischen Signatur gemäß eIDAS-Verordnung (EU 910/2014). Die Konfiguration erfolgt mandantenspezifisch — unterschiedliche Fachbereiche können unterschiedliche Signaturstufen erhalten.
Etwa ein getippter Name oder ein Unterschriftsbild. Geeignet für Prozesse, bei denen Geschwindigkeit und Zugänglichkeit im Vordergrund stehen. Beweiswert begrenzt gegenüber FES und QES.
Eindeutig der signierenden Person zugeordnet und manipulationssicher mit dem unterzeichneten Dokument verbunden. Höherer Beweiswert — für viele klinische Eingriffe die empfohlene Standardstufe.
Mit qualifiziertem Zertifikat eines zugelassenen Vertrauensdiensteanbieters. Höchste eIDAS-Stufe — rechtlich vollumfänglich gleichgestellt mit der eigenhändigen Unterschrift (Art. 25 Abs. 2 eIDAS).
Digitale Aufklärungsbögen verarbeiten Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO. Das stellt besondere Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und Auditierbarkeit. medudoc erfüllt diese Anforderungen nachweisbar.
medudoc ist seit April 2026 nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert — Geltungsbereich: Entwicklung, Betrieb, Wartung und Vertrieb der Plattform einschließlich der Verarbeitung patientenbezogener Informationen. Gültig bis März 2029.
BSI C5 Typ 1 erfolgreich abgeschlossen (Stichtag 08. Mai 2026). BSI C5 Typ 2 im laufenden Betrachtungszeitraum bis Oktober 2026. Das BSI C5-Testat ist der anerkannte Standard für Cloud-Dienste in deutschen Behörden und Kliniken.
Sämtliche Patientendaten werden in Deutschland verarbeitet und gespeichert. KI-gestützte Verarbeitungsschritte erfolgen ausschließlich innerhalb der Europäischen Union. Ein Datentransfer in Drittstaaten findet nicht statt.
medudoc agiert als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Die Klinik bleibt Verantwortliche. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und ein vollständiges Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) sind standardmäßig bereitgestellt.
Der vollständige Aufklärungsverlauf — welche Inhalte wann gesehen, welche Fragen gestellt, Zeitstempel der Signatur — wird revisionssicher dokumentiert. Der Consent-Trail ist der juristische Nachweis der erfolgten Aufklärung.
medudoc garantiert vertraglich eine Dienstverfügbarkeit von 99,9 %. Die Plattform ist mandantenfähig und vollständig in bestehende Klinik-IT-Landschaften (KIS, PDMS, Patientenportal) über FHIR integrierbar.
Rechtliche, technische und organisatorische Fragen, die Kliniken häufig stellen, bevor sie die Umstellung angehen.
medudoc erzeugt Digitale Aufklärungsbögen, die wirklich zu Ihren Patient:innen passen — eingebettet in einen elektronischen End-to-End-Prozess, der ohne Medienbruch funktioniert.