Cloud oder On-Premise im Krankenhaus: Was IT-Sicherheit und Haftungsrecht tatsächlich verlangen
Der deutsche Gesetzgeber hat den Cloud-Einsatz für Gesundheitsdaten seit 2024 in § 393 SGB V ausdrücklich erlaubt — unter klar definierten, prüfbaren Bedingungen: Verarbeitung im Inland oder in der EU, Niederlassung der verarbeitenden Stelle im Inland, technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik und ein aktuelles BSI-C5-Testat. Ein pauschales „Cloud geht bei uns…


