Beweislast bei der Aufklärung: Warum die Unterschrift im Haftungsfall nicht genügt
Ein Haftungsvorwurf erreicht eine Klinik selten am Tag des Eingriffs. Er kommt oft Jahre später: Eine Patientin macht geltend, sie sei über eine bestimmte Komplikation nicht aufgeklärt worden. In der Akte liegt eine unterschriebene Einwilligungserklärung. Für viele Häuser fühlt sich das nach einem sicheren Stand an. Rechtlich ist es das nicht zwangsläufig — und der…






