Warum generische Aufklärungsbögen in der Klinik zum Haftungsrisiko werden
Stellen Sie sich vor, ein Patient mit bekannter Penicillin-Allergie erhält vor einer elektiven Cholezystektomie einen Aufklärungsbogen, der unter „Medikamentennebenwirkungen“ pauschal auf mögliche allergische Reaktionen hinweist — ohne Bezug zu seiner konkreten Allergie, ohne Hinweis auf das geplante Anästhesieverfahren, ohne spezifische Empfehlung zu präoperativen Maßnahmen. Der Bogen ist formal vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Aber hat wirklich…

