Diese Lizenzbedingungen (im Folgenden „Lizenzbedingungen“ oder „Vertrag“) der medudoc Deutschland GmbH (im Folgenden kurz „medudoc“), HRB 219035 B, Amtsgericht Charlottenburg, c/o Mindspace, Münzstraße 12, 10178 Berlin, gelten für Kunden, die über den Webshop Lizenzen für digitale Aufklärungsbögen bestellen (im Folgenden kurz „Kunde“). Die Anbieterangaben ergeben sich aus dem Impressum der Website abrufbar unter medudoc.com/impressum.
§ 1 – Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft und Vertragsstruktur
1.1. Diese Lizenzbedingungen regeln den Erwerb zeitlich befristeter Lizenzen zur Nutzung digitaler Aufklärungsbögen (Vorlagen) für eine unbegrenzte Anzahl von Aufklärungen während des Lizenzzeitraums über den von medudoc betriebenen Online-Shop (im Folgenden „Webshop“) sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
1.2. medudoc wendet sich mit dem Webshop ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB bzw. der entsprechenden Vorschriften des Sitzstaates des Kunden, das sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Praxen, medizinische Versorgungszentren, Kliniken und sonstige Gesundheitseinrichtungen). Verbraucher im Sinne von § 13 BGB bzw. Konsumenten im Sinne der verbraucher- bzw. konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen sind vom Erwerb ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt im Bestellvorgang durch Anklicken der hierfür vorgesehenen Checkbox (§ 1.7), dass er als Unternehmer handelt und die Bestellung ausschließlich für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit aufgibt.
1.3. medudoc ist berechtigt, vom Kunden vor oder nach Vertragsschluss einen geeigneten Nachweis seiner Unternehmereigenschaft zu verlangen (z. B. Praxis- oder Handelsregisterangaben, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Nachweis der Berufsausübung). Wird der Nachweis nicht binnen einer angemessenen Frist erbracht oder stellt sich heraus, dass der Kunde Verbraucher ist, ist medudoc berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits bereitgestellte Leistungen zurückzufordern.
1.4. Diese Lizenzbedingungen gelten ausschließlich für den Erwerb von Lizenzen für Aufklärungsbögen über den Webshop. Sie gelten nicht für die Nutzung der medudoc-Plattform (SaaS) und deren Module; hierfür gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die medudoc-Plattform. Durch den Erwerb einer Lizenz für einen Aufklärungsbogen im Webshop erhält der Kunde keinen Zugang zur medudoc-Plattform und keinen Anspruch auf deren Module.
1.5. Vertragsbestandteile sind diese Lizenzbedingungen, die Bestellung des Kunden und die zum Zeitpunkt der Bestellung im Webshop veröffentlichte Produktbeschreibung. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: (a) individuelle Vereinbarungen in Textform, (b) die Produktbeschreibung, (c) diese Lizenzbedingungen.
1.6. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden sind nicht Vertragsbestandteil, auch wenn medudoc ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Lizenzbedingungen.
1.7. Die Lizenzbedingungen werden Vertragsbestandteil, sobald der Kunde im Bestellvorgang (a) die Kenntnisnahme und Geltung dieser Lizenzbedingungen durch Anklicken der hierfür auf der Bezahlseite vorgesehenen, auf diese Lizenzbedingungen verlinkten Checkbox bestätigt und (b) die Bestellung absendet. Die Lizenzbedingungen können im Webshop jederzeit abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
§ 2 – Begriffsbestimmungen
2.1. Aufklärungsbogen: eine von medudoc im Webshop angebotene digitale Vorlage für die ärztliche Aufklärung und Einholung der Einwilligung des Patienten (Informed Consent), die als Datei (insbesondere PDF) zum Download bereitgestellt wird. Aufklärungsbögen sind ausschließlich Vorlagen und Hilfsmittel.
2.2. Einrichtung: die vom Kunden betriebene Praxis, Klinik oder sonstige Gesundheitseinrichtung (Betriebsstätte), für die der Aufklärungsbogen erworben wird und die im Bestellvorgang angegeben wird.
2.3. Nutzer: die in der Einrichtung des Kunden tätigen Ärzte und deren Mitarbeiter, soweit sie den Aufklärungsbogen im Rahmen der Tätigkeit für die Einrichtung verwenden.
2.4. Bestellung: das vom Kunden über den Webshop abgegebene Angebot zum Erwerb einer Lizenz für einen Aufklärungsbogen in der gewählten Sprachfassung.
2.5. Kundenkonto: der Zugang des Kunden im Webshop („Meine Bögen“), in den sich der Kunde mit seiner E-Mail-Adresse und einem per E-Mail übermittelten Einmalcode anmeldet und über den er seine Lizenzen, Downloads und Rechnungen abruft.
2.6. medudoc gmbh: die medudoc gmbh, FN 666372 i, Landesgericht Salzburg, Salzburger Straße 24a, 5550 Radstadt, Österreich, als Inhaberin der Rechte an den Aufklärungsbögen.
2.7. Lizenz: das nach § 6 eingeräumte, auf den Lizenzzeitraum befristete Recht zur Nutzung eines bestimmten Aufklärungsbogens in der bestellten Sprachfassung für die Einrichtung des Kunden.
2.8. Lizenzzeitraum: der Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Vertragsschluss. Beginn und Ende des Lizenzzeitraums werden in der Kaufbestätigung, auf der Rechnung, im Kundenkonto und im Footer des Aufklärungsbogens ausgewiesen.
2.9. Aufklärung: die Verwendung eines Aufklärungsbogens zur Vorbereitung, Durchführung oder Dokumentation der Aufklärung und Einwilligung eines Patienten, insbesondere durch Ausdrucken oder digitales Ausfüllen eines Exemplars.
§ 3 – Vertragsschluss und Bestellvorgang
3.1. Die Darstellung der Aufklärungsbögen im Webshop ist kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
3.2. Der Bestellvorgang umfasst folgende Schritte: (a) Auswahl des Aufklärungsbogens auf seiner Produktseite und – sofern Übersetzungen angeboten werden – Auswahl der Sprachfassung (zweisprachig oder einsprachig); (b) Weiterleitung auf die Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters Stripe und dort Eingabe der E-Mail-Adresse, der Rechnungsadresse, des Namens der Einrichtung (Praxis oder Klinik), der auf jeder Seite des Aufklärungsbogens aufgedruckt wird, und gegebenenfalls der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (optional); (c) Auswahl der Zahlungsart und Eingabe der Zahlungsdaten; (d) Prüfung der auf der Bezahlseite zusammengefassten Angaben (Aufklärungsbogen, Sprachfassung, Preis, Umsatzsteuer); (e) Bestätigung der Unternehmereigenschaft und Zustimmung zu diesen Lizenzbedingungen über die hierfür vorgesehene Checkbox (§ 1.7); (f) Absenden der Bestellung durch Anklicken der Zahlungsschaltfläche der Bezahlseite (z. B. „Bezahlen“). Mit dem Absenden gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrags über den gewählten Aufklärungsbogen in der gewählten Sprachfassung ab.
3.3. Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Angaben in der Zusammenfassung prüfen und mit den im Bestellvorgang bereitgestellten Korrekturmöglichkeiten (z. B. Rückkehr zur Produktseite über die Zurück-Schaltfläche der Bezahlseite, Änderung der Eingabefelder) sowie mit den Standardfunktionen des Browsers berichtigen oder den Bestellvorgang abbrechen.
3.4. Der Vertrag kommt zustande, wenn medudoc die Bestellung nach erfolgreichem Abschluss des Bezahlvorgangs annimmt. Die Annahme erfolgt durch Freischaltung der Lizenz im Kundenkonto oder durch Übersendung der Kaufbestätigung bzw. der Rechnung per E-Mail, je nachdem, was zuerst eintritt. Bricht der Kunde den Bezahlvorgang ab oder schlägt die Zahlung fehl, kommt kein Vertrag zustande.
3.5. Der Vertragstext (Bestelldaten und Lizenzbedingungen) wird von medudoc gespeichert. Der Kunde erhält die Bestelldaten und den Link auf diese Lizenzbedingungen mit der Kaufbestätigung in Textform per E-Mail; die Lizenzbedingungen können darüber hinaus im Webshop jederzeit abgerufen und gespeichert werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestellbestätigung und die Aufklärungsbögen selbst zu sichern.
3.6. Vertragssprache ist Deutsch. medudoc unterwirft sich keinen besonderen Verhaltenskodizes.
3.7. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und dass seine Angaben im Bestellvorgang richtig und vollständig sind. Das Kundenkonto darf nur vom Kunden und von seinen Nutzern verwendet werden; Anmeldecodes und Anmeldelinks, die medudoc an die E-Mail-Adresse des Kunden sendet, sowie das zugehörige E-Mail-Postfach sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde informiert medudoc unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Kundenkontos bestehen.
§ 4 – Leistungsumfang und Bereitstellung
4.1. medudoc stellt dem Kunden den lizenzierten Aufklärungsbogen nach Vertragsschluss als digitale Datei (PDF) zum Download im Kundenkonto bereit. Während des Lizenzzeitraums kann der Kunde den Aufklärungsbogen beliebig oft herunterladen; jeder Download wird aus der jeweils aktuellen, von medudoc freigegebenen Fassung erzeugt und enthält den Namen der Einrichtung, den Lizenzzeitraum und die Lizenznummer. Nach Ablauf des Lizenzzeitraums ist kein Download mehr möglich; Rechnungen bleiben im Kundenkonto abrufbar.
4.2. Inhalt, Umfang, Dateiformat, Sprachfassung und Stand des Aufklärungsbogens ergeben sich aus der Produktbeschreibung. Soweit Aufklärungsbögen in weiteren Sprachen neben dem deutschen Standard angeboten werden, sind alle Sprachversionen – mit Ausnahme der deutschen Originalversion – Convenience-Übersetzungen. Sie dienen der Verbesserung der Zugänglichkeit für Patienten und das medizinische Fachpersonal und stellen keine inhaltlich geprüften oder medizinisch validierten Fassungen dar. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Eignung im Einzelfall liegt auch bei Verwendung einer Convenience-Übersetzung ausschließlich beim behandelnden Arzt. Die Wahl der Sprache für die Aufklärung trifft der behandelnde Arzt.
4.3. Der Kunde schafft auf eigene Verantwortung die technischen Voraussetzungen für Download und Nutzung der Dateien (insbesondere ein geeignetes Programm zur Anzeige von PDF-Dateien, ausreichender Speicherplatz, Internetverbindung). medudoc stellt die Dateien frei von bekannter Schadsoftware bereit; der Kunde ist gleichwohl verpflichtet, die üblichen Sicherheitsmaßnahmen (Virenschutz) einzusetzen.
4.4. medudoc ist berechtigt, Aufklärungsbögen zu aktualisieren, zu ändern oder aus dem Angebot zu nehmen. Bestehende Lizenzen werden hiervon nicht berührt; die Nutzung bereits heruntergeladener Fassungen bleibt bis zum Ende des Lizenzzeitraums zulässig. Während des Lizenzzeitraums erhält der Kunde mit jedem Download die jeweils aktuelle Fassung (§ 4.1); ein Anspruch auf eine bestimmte Aktualisierungsfrequenz besteht nicht (§ 5.2). Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor der Verwendung zu prüfen, ob gespeicherte oder ausgedruckte Exemplare noch der aktuellen Fassung entsprechen.
4.5. medudoc bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Webshops, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von medudoc liegen (insbesondere Ausfälle oder Unterbrechungen von Cloud-Infrastrukturen, Zahlungsdienstleistern oder Telekommunikationsnetzen), berechtigen den Kunden nicht zu Ansprüchen, solange die Bereitstellung innerhalb angemessener Frist nachgeholt wird.
§ 5 – Medizinische Inhalte und Verantwortung des Kunden
5.1. Die von medudoc bereitgestellten Aufklärungsbögen werden auf Basis anerkannter medizinischer Fachgesellschaften, Leitlinien und wissenschaftlicher Quellen erstellt und stellen ausschließlich Vorlagen und Hilfsmittel dar. Sie ersetzen weder die ärztliche Aufklärungspflicht (insbesondere § 630e BGB bzw. die entsprechenden Vorschriften des jeweiligen Landes) noch das persönliche Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient noch die individuelle medizinische Beurteilung im Einzelfall.
5.2. Die inhaltliche Überprüfung, die Anpassung an den konkreten Patientenfall und die ärztliche Freigabe der verwendeten Inhalte obliegen ausschließlich dem behandelnden Arzt. medudoc ist bemüht, die Inhalte in angemessenen Abständen zu überprüfen und bei wesentlichen Änderungen relevanter Leitlinien zu aktualisieren; eine Verpflichtung zur Aktualisierung in Echtzeit oder eine Garantie vollständiger Leitlinienkonformität zu jedem Zeitpunkt besteht nicht.
5.3. Die Anforderungen an Inhalt, Form und Dokumentation der Aufklärung unterscheiden sich je nach Land, Fachgebiet und Eingriff. Die Prüfung, ob ein Aufklärungsbogen für den konkreten Eingriff, den Patienten und das Land, in dem die Einrichtung des Kunden tätig ist, geeignet und ausreichend ist, obliegt ausschließlich dem Kunden bzw. dem behandelnden Arzt. medudoc erbringt keine ärztliche oder rechtliche Beratung.
5.4. Passt der Kunde einen Aufklärungsbogen inhaltlich an (§ 6.2), trägt er die alleinige Verantwortung für Inhalt, Aktualität und Richtigkeit der angepassten Fassung. Der Kunde setzt Aufklärungsbögen nur durch ärztliches Personal oder unter ärztlicher Verantwortung ein.
5.5. Aufklärungsbögen sind kein Medizinprodukt und kein klinisches Entscheidungsunterstützungssystem.
§ 6 – Nutzungsrechte
6.1. medudoc räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung des Lizenzentgelts an dem lizenzierten Aufklärungsbogen in der bestellten Sprachfassung ein einfaches (nicht-ausschließliches), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf den Lizenzzeitraum von zwölf (12) Monaten ab Vertragsschluss befristetes Recht zur Nutzung für den Betrieb der im Bestellvorgang angegebenen Einrichtung ein. Innerhalb des Lizenzzeitraums ist die Anzahl der Aufklärungen, für die der Kunde den Aufklärungsbogen verwendet, nicht begrenzt. Die Lizenz gilt, sofern in der Produktbeschreibung nicht abweichend angegeben, nur für diese Einrichtung (einen Standort) und die dort tätigen Nutzer, nicht jedoch für weitere Standorte, Tochter-, Holding-, Konzern- oder sonstige verbundene Gesellschaften oder für andere Praxen oder Kliniken.
6.2. Der Kunde ist im Rahmen von § 6.1 berechtigt, (a) den Aufklärungsbogen für eine unbegrenzte Anzahl von Aufklärungen seiner Patienten zu verwenden und ihn hierzu zu speichern sowie beliebig oft auszudrucken, digital auszufüllen und zu vervielfältigen; (b) den Aufklärungsbogen mit dem Briefkopf, Logo und den Kontaktdaten der Einrichtung zu versehen; und (c) den Aufklärungsbogen für den eigenen Gebrauch an den konkreten Patientenfall und an die Besonderheiten der Einrichtung inhaltlich anzupassen. Urheberrechtsvermerke und sonstige Schutzvermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
6.3. Dem Kunden ist es untersagt, den Aufklärungsbogen oder Teile davon, auch in angepasster Fassung, (a) an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen oder zu unterlizenzieren; (b) im Internet oder in sonstigen Medien öffentlich zugänglich zu machen oder in Datenbanken, Plattformen, Software oder Dienste Dritter einzustellen; (c) außerhalb der lizenzierten Einrichtung zu verwenden; oder (d) zum Training oder zur Befüllung von Systemen künstlicher Intelligenz oder zur Erstellung von Datensätzen zu nutzen. medudoc behält sich die Nutzung der Inhalte für Text- und Data-Mining ausdrücklich vor (§ 44b Abs. 3 UrhG).
6.4. Alle Rechte an den Aufklärungsbögen, insbesondere die Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte, stehen ausschließlich der medudoc gmbh bzw. deren Lizenzgebern zu und verbleiben dort; medudoc ist von der medudoc gmbh zur Einräumung der Nutzungsrechte nach § 6.1 berechtigt. Der Vertrag begründet keine Übertragung von Immaterialgüterrechten auf den Kunden. Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, verbleiben bei medudoc bzw. der medudoc gmbh (§ 31 Abs. 5 UrhG). An vom Kunden selbst hinzugefügten Inhalten und seinem Briefkopf bleiben die Rechte des Kunden unberührt.
6.5. Bis zur vollständigen Zahlung des Lizenzentgelts ist die Nutzung des Aufklärungsbogens nur vorläufig und jederzeit widerruflich gestattet. Bei einem Verstoß gegen § 6.3 ist medudoc nach vorheriger Abmahnung berechtigt, die Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung zu entziehen; Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche bleiben unberührt.
6.6. Mit Ablauf des Lizenzzeitraums endet das Recht, den Aufklärungsbogen für weitere Aufklärungen zu verwenden; noch nicht verwendete gespeicherte oder ausgedruckte Exemplare dürfen danach nicht mehr eingesetzt werden. Exemplare, die innerhalb des Lizenzzeitraums für eine Aufklärung verwendet wurden (insbesondere vom Patienten unterzeichnete Bögen), darf der Kunde zeitlich unbegrenzt aufbewahren und im Rahmen seiner Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 630f BGB) sowie zur Rechtsverteidigung verwenden. Die Lizenz verlängert sich nicht automatisch; für eine weitere Nutzung kann der Kunde eine neue Lizenz erwerben.
§ 7 – Preise, Zahlung und Rechnungsstellung
7.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Webshop angegebenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich sofern nicht ausdrücklich anders angegeben in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, wie im Webshop angegeben. Die im Einzelfall anfallende Umsatzsteuer, einschließlich der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens (§ 7.2), wird auf der Bezahlseite vor Absenden der Bestellung ausgewiesen. Zusätzliche Versandkosten fallen mangels physischer Lieferung nicht an.
7.2. Bei Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach dem jeweils anwendbaren Recht (insbesondere dem Reverse-Charge-Verfahren); der Kunde teilt medudoc hierfür im Bestellvorgang seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit. Der Kunde haftet für die Richtigkeit seiner Angaben und trägt Nachteile, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben entstehen.
7.3. Der Kunde kann die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten wählen. medudoc behält sich vor, einzelne Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen; der Kauf auf Rechnung ist nur nach Freigabe durch medudoc möglich. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe; ergänzend gelten dessen Bedingungen.
7.4. Das Lizenzentgelt ist bei Zahlung per Sofortzahlungsart mit Abschluss der Bestellung fällig. Bei Kauf auf Rechnung hat die Zahlung innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen. Der Kunde trägt die Kosten einer von ihm zu vertretenden Rücklastschrift.
7.5. Rechnungen werden elektronisch (per E-Mail sowie über das im Kundenkonto verlinkte Kundenportal des Zahlungsdienstleisters) zur Verfügung gestellt. Die Rechnung weist den Aufklärungsbogen, die Sprachfassung und den Lizenzzeitraum aus. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, erfolgt die Rechnungsstellung als E-Rechnung im Sinne von § 14 UStG in einem strukturierten elektronischen Format; der Kunde stellt hierfür eine geeignete Empfangsmöglichkeit (z. B. E-Mail-Adresse) bereit und gibt sie im Bestellvorgang an.
7.6. Bei Zahlungsverzug ist medudoc berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug von mehr als dreißig (30) Tagen ist medudoc nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung berechtigt, den Zugang zum Kundenkonto zu sperren und die Nutzungsrechte bis zum Ausgleich der offenen Forderungen ruhen zu lassen.
7.7. Die Aufrechnung gegen Forderungen von medudoc ist nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
§ 8 – Widerruf, Rückgabe und Mängelrechte
8.1. Mangels Verbrauchereigenschaft des Kunden besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Rücktritts- oder Rückgaberecht für bereits bereitgestellte digitale Inhalte besteht nicht; gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
8.2. Der Kunde prüft die Datei unverzüglich nach dem Download auf Lesbarkeit und Vollständigkeit und zeigt offensichtliche Mängel innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Bereitstellung in Textform an; verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Für Kunden, die Kaufleute sind, bleibt § 377 HGB unberührt.
8.3. Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich aus der Produktbeschreibung und § 5. Kein Mangel liegt vor, wenn die Datei die Beschaffenheit nach der Produktbeschreibung aufweist, auch wenn sie für den konkreten Patientenfall, den Eingriff oder die Rechtslage im Land des Kunden nicht ausreicht, oder wenn die Inhalte nach dem Zeitpunkt der Erstellung durch neue Erkenntnisse oder Leitlinien überholt wurden.
8.4. Bei Mängeln leistet medudoc zunächst nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl oder verweigert medudoc sie ernsthaft und endgültig, kann der Kunde das Lizenzentgelt mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 9.
8.5. Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem (1) Jahr ab Bereitstellung des Downloads. Dies gilt nicht in den Fällen des § 9.1 sowie für Ansprüche aus Garantien, wegen arglistig verschwiegener Mängel und für Rückgriffsansprüche nach den §§ 445a, 445b bzw. § 327u BGB.
8.6. Werden Rechte Dritter geltend gemacht, die der vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, informiert der Kunde medudoc unverzüglich in Textform. medudoc ist berechtigt, auf eigene Kosten die Rechte Dritter abzuwehren, die Nutzungsrechte zu beschaffen oder den Aufklärungsbogen so zu ändern, dass er keine Rechte Dritter verletzt.
§ 9 – Haftung
9.1. medudoc haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
9.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet medudoc nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3. Eine Pflichtverletzung von medudoc liegt nicht vor, wenn ein Aufklärungsbogen nicht den jeweils aktuellen Stand medizinischer Leitlinien oder wissenschaftlicher Erkenntnisse widerspiegelt, sofern medudoc den Inhalt nach dem zum Zeitpunkt der Erstellung anerkannten Stand der Wissenschaft erstellt hat. Gleiches gilt für Schäden, die darauf beruhen, dass der Aufklärungsbogen ohne das persönliche ärztliche Aufklärungsgespräch oder ohne die erforderliche individuelle ärztliche Anpassung verwendet wurde (§ 5), oder die auf einer vom Kunden vorgenommenen inhaltlichen Anpassung beruhen. Die Haftung nach § 9.1 bleibt unberührt.
9.4. Für den Verlust von Daten haftet medudoc nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten angefallen wäre.
9.5. Die Haftungsregelungen dieses § 9 gelten auch zugunsten der medudoc gmbh sowie der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von medudoc und der medudoc gmbh. Die Haftung nach § 9.1 bleibt unberührt.
9.6. Der Kunde stellt medudoc von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass er einen Aufklärungsbogen unter Verstoß gegen §§ 5 oder 6 verwendet, angepasst oder weitergegeben hat, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.
§ 10 – Datenschutz
10.1. medudoc verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner (insbesondere Kontakt-, Bestell-, Rechnungs- und Zahlungsdaten) als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO zur Durchführung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) und zur Wahrung berechtigter Interessen, insbesondere der Betrugsprävention und der Rechtsverfolgung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Webshops bzw. der Website.
10.2. Zur Vertragsabwicklung kann medudoc personenbezogene Daten des Kunden an die medudoc gmbh sowie an Dienstleister (insbesondere Zahlungsdienstleister, Hosting- und E-Mail-Dienstleister, Steuer- und Buchhaltungsdienstleister) weitergeben, soweit dies erforderlich ist; Dienstleister, die im Auftrag von medudoc personenbezogene Daten verarbeiten, werden vertraglich nach Art. 28 DSGVO gebunden.
10.3. Der Erwerb eines Aufklärungsbogens im Webshop umfasst keine Verarbeitung von Patientendaten durch medudoc. Die Aufklärungsbögen werden vom Kunden außerhalb des Webshops ausgefüllt und verwendet; medudoc hat hierauf keinen Zugriff. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Patienten (insbesondere Gesundheitsdaten) einschließlich der Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht ist allein der Kunde als Verantwortlicher verantwortlich. Eine Verarbeitung von Patientendaten durch medudoc als Auftragsverarbeiterin erfolgt nur im Rahmen der medudoc-Plattform auf Grundlage der hierfür geltenden, separaten AGB und Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
§ 11 – Vertraulichkeit
11.1. Der Kunde behandelt die erworbenen Aufklärungsbögen, die Zugangsdaten zum Kundenkonto sowie individuell vereinbarte Preise und Konditionen vertraulich und nutzt sie ausschließlich für die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke.
11.2. Ausgenommen sind Informationen, die ohne Verschulden öffentlich bekannt sind oder werden, dem Kunden bereits rechtmäßig bekannt waren, ihm von Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht rechtmäßig mitgeteilt wurden oder aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen (mit unverzüglicher Information in Textform). Die Verwendung der Aufklärungsbögen gegenüber Patienten im Rahmen von § 6 ist keine Offenlegung im Sinne dieses Absatzes.
11.3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Vertragsdauer und drei (3) Jahre nach Beendigung und lässt die Pflichten gemäß § 10 unberührt.
§ 12 – Schlussbestimmungen
12.1. Anwendbares Recht. Diese Lizenzbedingungen und der Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Vorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, bleiben unberührt, soweit sie nach dem anwendbaren Kollisionsrecht nicht abbedungen werden können.
12.2. Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist, soweit gesetzlich zulässig (insbesondere nach § 38 ZPO bzw. Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012), das sachlich zuständige Gericht am Sitz von medudoc in Berlin ausschließlich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich Streitigkeiten über dessen wirksames Zustandekommen). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. medudoc ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
12.3. Form und Kommunikation. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Abänderung dieser Formklausel. Die Kommunikation erfolgt in Textform, insbesondere per E-Mail an die im Bestellvorgang angegebene Adresse.
12.4. Änderungen der Lizenzbedingungen. medudoc ist berechtigt, diese Lizenzbedingungen für künftige Bestellungen zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abrufbare Fassung.
12.5. Abtretung. medudoc behält sich vor, diesen Vertrag und sämtliche Rechte und Pflichten daraus an ein verbundenes Unternehmen zu übertragen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden. Hiervon ist der Kunde in Textform zu verständigen. Im Übrigen sind dieser Vertrag und sämtliche Rechte und Pflichten daraus ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei in Textform nicht übertragbar; § 354a HGB bleibt unberührt.
12.6. Salvatorische Klausel. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
12.7. Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag einschließlich der Produktbeschreibung und der Bestellung stellt die vollständige Vereinbarung dar und ersetzt ältere Vereinbarungen zum selben Gegenstand. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.8. Keine Partnerschaft. Durch diesen Vertrag wird zwischen den Parteien weder eine Gesellschaft, ein Joint Venture noch ein sonstiges gemeinsames Unternehmen begründet.
Hinweis zur Einbeziehung dieser Lizenzbedingungen
Diese Lizenzbedingungen werden nicht gesondert unterzeichnet. Ihre Einbeziehung in den Vertrag erfolgt durch Bestätigung der hierfür im Bestellvorgang vorgesehenen Checkbox.