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Wissen · Digitale Patientenaufklärung

Digitale Patientenaufklärung: gut vorbereitet in den Eingriff

Eine Aufklärung, die zu Hause beginnt, die Sprache der Patientin spricht und im Gespräch bei ihren offenen Fragen ansetzt. So verändert digitale Patientenaufklärung den Weg zum Eingriff – und den Alltag Ihres Teams.

Kurz erklärt

Was ist digitale Patientenaufklärung?

Digitale Patientenaufklärung bereitet Patient:innen vor einem Eingriff mit Aufklärungsvideo, digitalem Aufklärungsbogen und elektronischer Einwilligung vor – zu Hause, verständlich und lückenlos dokumentiert. Das ärztliche Aufklärungsgespräch ersetzt sie nicht. Es bleibt Pflicht und wird kürzer, gezielter und besser vorbereitet.

In Deutschland regelt § 630e BGB die Aufklärung: mündlich, rechtzeitig und verständlich, durch die behandelnde Person oder eine Person mit der nötigen Ausbildung. Ergänzend darf sie auf Unterlagen in Textform Bezug nehmen. Genau hier setzt die digitale Aufklärung an. Sie liefert diese Unterlagen, macht sie verständlich und dokumentiert, was Patient:innen gesehen und gefragt haben.

Wie weit die Digitalisierung reicht, hängt vom Ansatz ab. Ein generisches Video zeigt allen Patient:innen denselben Film. Ein durchgängiger Ablauf verbindet Anamnese, personalisierte Aufklärung, Einwilligung und Dokumentation. medudoc ist die Gesamtlösung für präoperatives Patientenmanagement (PPM) und verfolgt diesen zweiten Ansatz.

Was das im Klinikalltag bedeutet, zeigt die Geschichte von Frau Berger. Sie ist ein fiktives Beispiel; die Abläufe und Zahlen sind es nicht.

01Heute

Dienstag, 7:40 Uhr: Die Ambulanz ist voll, die Unterlagen nicht

Frau Berger ist 68 und soll in drei Wochen an der Gallenblase operiert werden. Heute sitzt sie mit einem Klemmbrett im Flur der Prämedikationsambulanz. Der Anamnesebogen hat vier Seiten, ihr Medikationsplan liegt zu Hause.

Drinnen sichtet die Anästhesistin unvollständige Angaben und klärt unter Zeitdruck auf. Was fehlt, wird nachgefragt oder vorsorglich wiederholt – Labor, EKG, manchmal ein zweiter Termin. Fehlende Unterlagen sind die häufigste Störgröße im Ablauf.

58 Min.

warten Patient:innen im Mittel auf ein Prämedikationsgespräch, das selbst im Mittel 33,6 Minuten dauert.

Kieninger et al., Anaesthesist 67, 93–108 (2018); prospektiv, 2.233 Prämedikationsgespräche

02Vor dem Termin

Die Aufklärung beginnt am Küchentisch

Mit der Terminbestätigung erhält Frau Berger einen persönlichen Link. Sie öffnet ihn am Abend auf dem Tablet – ohne App und ohne neues Passwort. Datenschutzerklärung, Einwilligungen und Behandlungsvertrag unterschreibt sie gleich elektronisch.

Dann folgt die digitale Anamnese. Ein gemeinsamer Fragebogen für Chirurgie und Anästhesie erhebt jede Angabe nur einmal. Nennt sie eine Vorerkrankung, folgen gezielte Fragen dazu. Ihren Medikationsplan fotografiert sie ab.

Wer lieber in der eigenen Muttersprache liest, wählt eine von 23 Sprachen. Schriftgröße und Kontrast lassen sich anpassen.

03Vor dem Gespräch

Die Ärztin kennt den Fall, bevor die Patientin kommt

Im Healthcare Professional Dashboard (HCP Dashboard) liegt der Fall vollständig vor: Vorerkrankungen, Medikation mit Wirkstoffen und Wechselwirkungen, Befunde mit Quellverweis. Den BMI hat die Plattform berechnet, auffällige Angaben sind gekennzeichnet.

Die Einstufung, etwa nach ASA, nimmt die Anästhesistin selbst vor. Sie wählt auch die passende Art der Aufklärung. Der Grundsatz heißt „Kennzeichnen statt bewerten“: medudoc zeigt an, die Ärztin entscheidet.

Weil die Angaben vollständig sind, muss weniger vorsorglich wiederholt werden. Das Ziel ist weniger Überdiagnostik und mehr leitlinienkonforme Diagnostik.

04Aufklärungsvideo

Ein Video, das zu genau diesem Menschen passt

Nach der Freigabe erhält Frau Berger ihr personalisiertes Aufklärungsvideo. Es entsteht in wenigen Sekunden aus vielen kurzen Sequenzen, passend zu Eingriff, Narkose und ihren Angaben. Chirurgie und Anästhesie stecken in einem Video; gemeinsame Inhalte kommen nur einmal vor.

Die Sprache ist bewusst einfach. Kapitel, Untertitel und eine Lese-Version helfen beim Verstehen. Bleibt etwas unklar, markiert sie die Stelle und notiert ihre Frage für das Gespräch.

Sie kann das Video so oft ansehen, wie sie möchte – auch gemeinsam mit den Menschen, die sie am OP-Tag begleiten.

86,5 %

der Wissensfragen beantworteten Patient:innen vor einer Hüft-TEP mit zusätzlichem Aufklärungsvideo richtig, ohne Video 78,6 %.

von Hertzberg-Boelch et al., Int Orthop 49, 1303–1308 (2025); randomisiert kontrolliert, einheitliches Video, gemeinsam mit medudoc entwickelt
Ein Großvater beugt sich lächelnd über seine zwei Enkelkinder, die gemeinsam auf einen Laptop schauen.
„Die Möglichkeit, Videos nochmals zu Hause mit Enkeln oder Kindern anzuschauen, ist vor allem für die älteren Patient:innen super.“
Dr. med. Moritz SparnOberarzt in der Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Endokrin- und Transplantationschirurgie, hoch Health Ostschweiz (ehemals Kantonsspital St. Gallen)

05Aufklärungsgespräch

Das Gespräch beginnt bei ihren Fragen, nicht bei Seite eins

Das Aufklärungsgespräch bleibt das Herzstück, rechtlich wie menschlich. Doch die Ärztin muss nicht mehr jeden Standardinhalt vortragen. Sie sieht, welche Passagen Frau Berger erneut angesehen hat und welche Fragen offen sind. Dort setzt sie an.

Das Gespräch findet vor Ort statt oder telemedizinisch, am Telefon oder per Video im Browser. Ob das für Eingriff und Risikoprofil ausreicht, entscheidet die Ärztin. Läuft es über medudoc, entsteht eine Zusammenfassung als Vorschlag für den Aufklärungsbogen, die sie bestätigt.

−81 %

ärztliche Gesprächszeit vor Cholezystektomie mit videoassistierter Aufklärung: im Median 1,5 statt 8,1 Minuten.

Leicht et al., World J Surg 50(10): 2866 (2026); Universitätsklinikum Würzburg, 153 Patient:innen

06Einwilligung

Eine Unterschrift, die sich auch nach Jahren noch erklären lässt

Der digitale Aufklärungsbogen entsteht patientenindividuell aus allgemeinen Inhalten und den Angaben der Anamnese. Bei Bedarf ist er zweisprachig: deutsches Original links, Übersetzung rechts. Die Ärztin ergänzt ihre Annotation, dann unterschreibt Frau Berger im Browser oder am Signaturpad.

Die Klinik wählt je Eingriff die Stufe der elektronischen Signatur nach eIDAS. Am Ende steht ein einziges PDF/A mit Bogen, Anamnese und Consent-Trail – der Nachweis, wer wann welchen Inhalt gesehen, welche Frage gestellt und wann unterschrieben hat.

Gibt es Jahre später Fragen zur Aufklärung, liegt ihr Verlauf lückenlos vor. Die Dokumente gehen an KIS oder Archivsystem, Frau Berger findet ihre Abschrift im Patientenportal.

Eine Hand hält behutsam die Hand eines Kindes mit Venenzugang auf einem weißen Krankenhausbett.

07Bis zum Eingriff

Am OP-Tag ist alles da – auch Frau Berger

Nach der Freigabe erhält Frau Berger ihren persönlichen OP-Vorbereitungsplan: Termin, Medikamentenpausen und ab wann sie nüchtern bleibt. Erinnerungen kommen per E-Mail oder SMS.

Prämedikationsprotokoll und Anästhesie-Freigabe gehen per FHIR an das KIS. Station und OP-Team finden alles an einem Ort. Kein Eingriff soll ausfallen, weil ein Blutverdünner weiterlief oder ein Befund fehlte.

Damit Ihr OP-Plan hält.

Was sich verändert

Ein Ablauf, von dem alle profitieren

  • Für Patient:innen

    • Verständliche Aufklärung in einfacher Sprache, auf Wunsch in der Muttersprache
    • Vorbereitung zu Hause, so oft wie nötig und gemeinsam mit Angehörigen
    • Weniger Wege und Wartezeit, begleitet bis zum OP-Tag
  • Für Ärzt:innen und Team

    • Vollständige Angaben schon vor dem Gespräch
    • Gespräche, die bei den offenen Fragen ansetzen
    • Keine Doppelerfassung zwischen Chirurgie und Anästhesie
  • Für Klinikleitung und Recht

    • Lückenlose, standardisierte Dokumentation mit Consent-Trail
    • Geringeres Haftungsrisiko durch nachweisbare Aufklärungsqualität
    • Integration in KIS, PDMS und Archivsystem

Patientenzeit

Was Patient:innen für die Vorbereitung investieren – auf Papier und digital

Auf Papier heißt die Prämedikation für Frau Berger Anreise, Wartezeit, Gespräch und Rückfahrt. Digital bereitet sie sich zu Hause vor. Stuft die Ärztin sie als ASA I oder ASA II ein, kann das Aufklärungsgespräch telemedizinisch stattfinden – der Weg in die Ambulanz entfällt.

Zeit der Patientin oder des Patienten je Prämedikation, in Minuten

PapierTermin in der Ambulanz

rund 3 Std.

Papier, Anreise: 45 Min.Papier, Wartezeit: 58 Min.Papier, Prämedikation: 33,6 Min.Papier, Rückfahrt: 45 Min.

medudocASA I/II, von zu Hause

rund 30 Min.

Rund 2,5 Stunden weniger, kein Weg in die Ambulanzmedudoc, Digitale Anamnese: 8 Min.medudoc, Aufklärungsvideo: 10 Min.medudoc, Telemedizinisches Gespräch: 10 Min.medudoc, Elektronische Signatur: 2 Min.

Wartezeit und Dauer der Prämedikation: Kieninger et al., Anaesthesist 67, 93–108 (2018). Anreise und Rückfahrt sowie die Dauer der Schritte mit medudoc sind Richtwerte für ein Beispiel. Wie lange das Aufklärungsgespräch dauert, bestimmt die Ärztin oder der Arzt.

Werte als Tabelle
WegAbschnittDauer
PapierAnreise45 Min.
PapierWartezeit58 Min.
PapierPrämedikation33,6 Min.
PapierRückfahrt45 Min.
PapierSumme181,6 Min.
medudocDigitale Anamnese8 Min.
medudocAufklärungsvideo10 Min.
medudocTelemedizinisches Gespräch10 Min.
medudocElektronische Signatur2 Min.
medudocSumme30 Min.

Evidenz

Kürzere Aufklärungsgespräche bei gleich hohem Verständnis

Das Universitätsklinikum Würzburg hat videoassistierte und konventionelle OP-Aufklärung verglichen. Mit Video sank die mediane ärztliche Gesprächszeit vor Cholezystektomie und Kolonresektion deutlich. Verständnis und Zufriedenheit der Patient:innen waren in beiden Gruppen hoch.

Ärztliche Gesprächszeit in Minuten (Median)

Cholezystektomie

Cholezystektomie, Videoassistiert: 1,5 Min. (95-%-KI 1,1–2,3)
Cholezystektomie, Konventionell: 8,1 Min. (95-%-KI 7,4–10,5)

Kolonresektion

Kolonresektion, Videoassistiert: 3,3 Min. (95-%-KI 2,1–4,6)
Kolonresektion, Konventionell: 11,9 Min. (95-%-KI 10,4–16,4)

Median mit 95-%-Konfidenzintervall; 107 Patient:innen vor Cholezystektomie, 46 vor Kolonresektion. Prozentangaben aus den Medianen berechnet.

Werte als Tabelle
VideoassistiertKonventionell
Cholezystektomie1,5 Min.95-%-KI 1,1–2,38,1 Min.95-%-KI 7,4–10,5
Kolonresektion3,3 Min.95-%-KI 2,1–4,611,9 Min.95-%-KI 10,4–16,4
ärztliche Gesprächszeit vor Cholezystektomie (Median 1,5 statt 8,1 Min.)
−81 %
ärztliche Gesprächszeit vor Kolonresektion (Median 3,3 statt 11,9 Min.)
−72 %

Universitätsklinikum Würzburg · Leicht SGPD, Schuetze L, Lock JF, Germer CT, Wagner JC. World J Surg 2026; 50(10): 2866. DOI 10.1002/wjs.70561

Vergleich

Papier, generisch digital oder durchgängig – was den Unterschied macht

Digital heißt nicht automatisch besser. Entscheidend ist, ob die Aufklärung auf der Anamnese aufbaut und ob sie bis in die Dokumentation reicht.

KriteriumPapierbogenGenerisches Video oder PDFDurchgängig und personalisiert
ZeitpunktPapierbogenAm Tag des Termins, vor OrtGenerisches Video oder PDFVorab, ohne Bezug zur AnamneseDurchgängig und personalisiertVorab zu Hause, aufbauend auf der Anamnese
InhaltPapierbogenStandardbogen je Eingriff, handschriftlich ergänztGenerisches Video oder PDFGleicher Inhalt für alle Patient:innenDurchgängig und personalisiertVideo und Bogen patientenindividuell aus Anamnese und Eingriff
Chirurgie und AnästhesiePapierbogenGetrennte Bögen und GesprächeGenerisches Video oder PDFJe nach Lösung getrenntDurchgängig und personalisiertEin Ablauf, gemeinsame Inhalte nur einmal
Sprache und VerständlichkeitPapierbogenDeutsch, Übersetzung im EinzelfallGenerisches Video oder PDFJe nach Lösung mehrsprachigDurchgängig und personalisiert23 Sprachen, einfache Sprache, Untertitel und Lese-Version
AufklärungsgesprächPapierbogenBeginnt bei nullGenerisches Video oder PDFVorwissen der Patient:innen unbekanntDurchgängig und personalisiertSetzt bei markierten Fragen an
DokumentationPapierbogenUnterschrift auf Papier, Scan ins ArchivGenerisches Video oder PDFNachweis des Abrufs, oft getrennt vom BogenDurchgängig und personalisiertEin PDF/A mit Consent-Trail und Anamnese, Übergabe an KIS und Archiv

Thematischer Vergleich typischer Vorgehensweisen, keine Bewertung einzelner Anbieter.

Auswahl

Worauf Kliniken bei der Auswahl achten sollten

Diese Fragen helfen, Lösungen für die digitale Patientenaufklärung zu vergleichen – unabhängig vom Anbieter.

  • Personalisierung

    Entstehen Video und Aufklärungsbogen aus Anamnese und Eingriff, oder sehen alle Patient:innen dasselbe?

  • Anamnese im selben Ablauf

    Fließen die Angaben der Patient:innen in die Aufklärung ein, ohne erneute Erfassung?

  • Medizinische Inhalte

    Wer erstellt die Inhalte, und wie oft werden sie geprüft? Bei medudoc entstehen sie in der eigenen medizinischen Redaktion und werden mindestens jährlich geprüft.

  • Sprache und Zugang

    Wie viele Sprachen gibt es, wie einfach ist die Sprache, und wie gut kommen ältere Menschen zurecht?

  • Signatur und Nachweis

    Welche Stufen der elektronischen Signatur nach eIDAS stehen zur Wahl, und dokumentiert ein Consent-Trail den Verlauf?

  • Integration

    Gehen Anamnese und Dokumente strukturiert an KIS, PDMS und Archivsystem, etwa per HL7 FHIR?

  • Sicherheit und Datenschutz

    Gibt es Nachweise wie ISO/IEC 27001:2022 und BSI C5, wo werden Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) verarbeitet, und liegt ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vor?

Referenzen

Was Ärztinnen und Ärzte über digitale Aufklärung mit medudoc sagen

  • „medudoc überzeugt: Medizinische Aufklärung und Dokumentation werden digital, visuell und individuell auf den jeweiligen Patienten zugeschnitten.“
    Univ.-Prof. Dr. med. Patrick MeybohmDirektor der Klinik für Anästhesiologie, Universitätsklinikum Würzburg
  • „medudoc erweist sich als einfach einzurichtendes System, das uns Ärzte als Anwender von redundanten administrativen Tätigkeiten befreit, Rechtssicherheit schafft und eine hohe Zufriedenheit bei Ärzten und Patienten beweist.“
    Prof. Dr. Jan WalterChefarzt Neurochirurgie, Klinikum Saarbrücken

Weiterlesen

Fachbeiträge zur digitalen Patientenaufklärung

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur digitalen Patientenaufklärung

Ersetzt digitale Patientenaufklärung das Aufklärungsgespräch?

Nein. Nach § 630e BGB erfolgt die Aufklärung mündlich; Unterlagen in Textform dürfen sie nur ergänzen. Aufklärungsvideo und digitaler Aufklärungsbogen bereiten das Gespräch vor und dokumentieren es. Das Gespräch findet vor Ort oder telemedizinisch statt – ob telemedizinisch ausreicht, entscheidet die Ärztin oder der Arzt je nach Eingriff und Risikoprofil.

Ist eine elektronische Einwilligung rechtswirksam?

Für die Einwilligung selbst schreibt § 630d BGB keine Form vor; die Unterschrift dient vor allem dem Nachweis. medudoc unterstützt alle drei Stufen der elektronischen Signatur nach eIDAS (EES, FES, QES), die Klinik wählt die Stufe je Eingriff. Eine Einordnung bietet der Beitrag EES, FES oder QES für die OP-Aufklärung.

Für welche Patient:innen eignet sich digitale Patientenaufklärung?

Vor allem für planbare Eingriffe. Patient:innen der Risikoklassen ASA I und ASA II, der Großteil planbarer Eingriffe, können vollständig von zu Hause aufgeklärt werden, wenn die Ärztin oder der Arzt das so entscheidet. Für ältere Menschen lassen sich Schriftgröße und Kontrast anpassen, das Portal unterstützt Screenreader. Im Notfall erfasst das Fachpersonal die Angaben selbst.

In welchen Sprachen ist die Aufklärung verfügbar?

medudoc stellt Aufklärungsinhalte in 23 Sprachen bereit. Die rechtsverbindliche Einwilligung erfolgt auf der deutschsprachigen Originalfassung; die Übersetzung dient als Verständnishilfe für Patient:innen mit anderer Muttersprache.

Wie viel ärztliche Zeit spart digitale Patientenaufklärung?

Am Universitätsklinikum Würzburg sank die mediane ärztliche Gesprächszeit mit videoassistierter Aufklärung vor Cholezystektomie von 8,1 auf 1,5 Minuten (−81 %) und vor Kolonresektion von 11,9 auf 3,3 Minuten (−72 %). Details stehen auf der Studienseite.

Wie wird digitale Patientenaufklärung in KIS und Archiv eingebunden?

medudoc ist eine offene Plattform. Die Anamnese geht als HL7 FHIR QuestionnaireResponse oder PDF an das KIS, Aufklärung und Einwilligung als PDF/A an KIS, PDMS oder Archivsystem. Ohne KIS-Anbindung stehen alle Dokumente als PDF bereit. Mehr unter Schnittstellen.

Ist digitale Patientenaufklärung förderfähig?

medudoc ist förderfähig nach Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Ob ein Vorhaben gefördert wird, entscheiden Land und Bundesamt für Soziale Sicherung im Einzelfall. Fördertatbestände und Einsatzfelder beschreibt die Seite KHVVG / KHAG.

Sehen Sie, wie Aufklärung in Ihrer Klinik digital wird

In einer Demo zeigen wir Ihnen den Weg von Frau Berger an einem Eingriff aus Ihrem Fachbereich – von der Einladung bis zum PDF/A in Ihrem Archiv.

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