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Beiträge zum Thema Haftung
- Recht & Regulatorik
Informed Consent 2026: Was sich rechtlich für Ärzte und Kliniken geändert hat
Das Grundgerüst des Informed Consent ist stabil, die Anforderungen an Nachweis, Individualität und Dokumentation steigen jedoch. In Deutschland trägt die Behandlungsseite die Beweislast für die ordnungsgemäße Aufklärung (§ 630h Abs. 2 BGB); allgemeine Musterbögen genügen nicht, wenn besondere Risikofaktoren vorliegen. Seit August 2026 gelten zudem die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung, etwa für Chatbots und KI-generierte Inhalte. Häufige Fehler sind fehlende Zeitnachweise, Standardbögen ohne Individualisierung, undokumentierte Gespräche, ignorierte Sprachbarrieren und analoge Archivierung.
· 7 Min. Lesezeit - Recht & Regulatorik
Rechtssichere Patientenaufklärung 2025: Warum umfassende Information heute unverzichtbar ist – Insights aus aktueller Rechtsprechung und digitaler Innovation
Aufklärung muss nach deutschem wie österreichischem Recht vollständig, individuell, verständlich und nachweisbar sein (Deutschland: §§ 630a–630e BGB; Österreich: ABGB und Patientenrechte). Gerichte prüfen nicht nur, ob aufgeklärt wurde, sondern wie individuell und wie gut dokumentiert. Dazu gehören auch seltene, aber schwerwiegende Risiken und echte Behandlungsalternativen. Digitale Aufklärung kann Verständlichkeit und Dokumentation stärken; das persönliche ärztliche Gespräch bleibt verpflichtend.
· 5 Min. Lesezeit - Recht & Regulatorik
Cloud oder On-Premise im Krankenhaus: Was IT-Sicherheit und Haftungsrecht tatsächlich verlangen
Der deutsche Gesetzgeber hat den Cloud-Einsatz für Gesundheitsdaten seit 2024 in § 393 SGB V ausdrücklich erlaubt — unter klar definierten, prüfbaren Bedingungen: Verarbeitung im Inland oder in der EU, Niederlassung der verarbeitenden Stelle im Inland, technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik und ein aktuelles BSI-C5-Testat. Ein pauschales „Cloud geht bei uns nicht“ ist damit keine rechtliche Position mehr, sondern eine Betriebsentscheidung, die denselben Nachweispflichten unterliegt wie jede andere. Entscheidend ist nicht der Ort der Verarbeitung, sondern die Frage, wer einen internetexponierten Dienst betreibt — und wer die Angemessenheit der Schutzmaßnahmen im Streitfall beweisen kann.
· 17 Min. Lesezeit - Recht & Regulatorik
Beweislast bei der Aufklärung: Warum die Unterschrift im Haftungsfall nicht genügt
Nach § 630h Abs. 2 BGB trägt die Behandlungsseite die Beweislast für Aufklärung und Einwilligung — nicht die Patientin oder der Patient. Eine unterschriebene Einwilligungserklärung belegt nur, dass ein Dokument unterzeichnet wurde, nicht, dass individuell, verständlich und rechtzeitig aufgeklärt wurde. Belastbar wird die Position der Klinik, wenn sich der gesamte Aufklärungsvorgang rekonstruieren lässt: welche Inhalte wann gesehen, welche Fragen gestellt und wann signiert wurde. In Österreich gilt nach ständiger OGH-Rechtsprechung eine vergleichbare Beweislastverteilung.
· 6 Min. Lesezeit - Recht & Regulatorik
Warum generische Aufklärungsbögen in der Klinik zum Haftungsrisiko werden
Nach § 630e BGB muss die Aufklärung auf die konkrete Patientin oder den konkreten Patienten zugeschnitten sein. Generische Aufklärungsbögen dokumentieren zwar eine Aufklärung, belegen aber nicht, dass über die individuell relevanten Risiken aufgeklärt wurde. Drei Risikoquellen stehen im Vordergrund: fehlende Relevanz für das individuelle Risikoprofil, veraltete Inhalte und fremdsprachige Fassungen, die nicht synchron zur deutschen Fassung gepflegt werden. Patientenindividuell erzeugte Aufklärungsdokumente adressieren alle drei.
· 6 Min. Lesezeit