Was bedeutet „kombinierte Aufklärung“ konkret – ein Video statt zwei Termine?
Bei einer kombinierten Aufklärung durchläuft die Patientin oder der Patient ein einziges Aufklärungsvideo bzw. einen einzigen Termin, der sowohl die chirurgischen als auch die anästhesiologischen Aspekte des Eingriffs abdeckt – statt zwei getrennte Ambulanzbesuche wahrnehmen zu müssen. Ziel ist die Reduktion redundanter Ankündigungen, Wartezeiten und Terminkoordination, insbesondere bei Patient:innen mit niedrigem Risikoprofil, für die eine telemedizinische Aufklärung von zu Hause aus grundsätzlich infrage kommt.
Was spricht für eine kombinierte Aufklärung?
Der organisatorische Vorteil liegt auf der Hand: Ein Termin statt zwei bedeutet weniger Aufwand für die Patientin oder den Patienten und weniger gebundene Ambulanzkapazität für die Klinik. Gerade bei Patient:innen der Anästhesie-Risikoklassen ASA I und ASA II, die den Grossteil planbarer Eingriffe ausmachen, lässt sich der gesamte Aufklärungsprozess häufig ohne Qualitätsverlust bündeln. Inhaltlich überschneiden sich zudem Teile der Aufklärung – etwa allgemeine Risikoaufklärung zu Blutungen oder Infektionen – zwischen den Fachgebieten, was eine gemeinsame Darstellung erleichtert.
Was spricht für eine getrennte Aufklärung nach Fachgebiet?
Die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der operativen Patientenversorgung“ des Berufsverbands Deutscher Anästhesisten (BDA) und des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen (BDC) von 2016 legt fest, dass Chirurg:in und Anästhesist:in die Patientin oder den Patienten jeweils über die Maßnahmen ihres eigenen Verantwortungsbereichs aufklären. Diese Trennung ist keine Formalität: Sie stellt sicher, dass die Verantwortung für die jeweilige fachliche Aufklärung eindeutig der zuständigen Fachdisziplin zugeordnet bleibt – auch dann, wenn beide Fachgebiete inhaltlich koordiniert vorgehen. Die Vereinbarung hält zudem ausdrücklich fest, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Chirurg:in und Anästhesist:in nicht vor der Patientin oder dem Patienten ausgetragen werden sollten – ein Hinweis darauf, dass getrennte Zuständigkeiten auch der Klarheit im Behandlungsteam dienen. Für Risikofälle hält die Vereinbarung fest, dass sich eine gemeinsame Aufklärung durch beide Fachgebiete empfehlen kann – was zeigt, dass die Trennung kein Selbstzweck, sondern ein Regelfall mit definierten Ausnahmen ist.
Wie lassen sich beide Positionen gegenüberstellen?
| Aspekt | Kombinierte Aufklärung | Getrennte Aufklärung nach Fachgebiet |
|---|---|---|
| Organisatorischer Aufwand | Ein Termin/Video, weniger Koordinationsaufwand | Zwei Termine, höherer Koordinationsaufwand |
| Verantwortungszuordnung | Muss innerhalb eines gemeinsamen Formats klar getrennt bleiben | Von vornherein eindeutig je Fachgebiet zugeordnet |
| Einordnung laut BDA/BDC-Vereinbarung | Nicht ausgeschlossen, aber nicht der beschriebene Regelfall | Regelfall; in Risikofällen kann sich gemeinsame Aufklärung empfehlen |
| Eignung | Insbesondere ASA I/II, planbare Standardeingriffe | Insbesondere komplexere oder risikobehaftete Eingriffe |
Wie lässt sich das technisch abbilden, ohne die Verantwortungstrennung aufzuweichen?
Eine kombinierte Patientenansprache und eine getrennte fachliche Verantwortung schließen sich technisch nicht aus. Die Workflow-Engine von medudoc kann Inhalte aus Chirurgie und Anästhesie in einem gemeinsamen Ablauf für die Patientin oder den Patienten präsentieren und dem Patienten in Form von einem gemeinsamen Aufklärungsvideo zugänglich machen, und dabei dennoch getrennte IC Sheets mit jeweils eigener elektronischer Signatur je Fachgebiet erzeugen. Der gesamte Ablauf wird als Consent-Trail dokumentiert, sodass nachvollziehbar bleibt, welche Fachdisziplin welchen Inhalt zu welchem Zeitpunkt vermittelt hat. Ob eine Klinik dieses Format kombiniert oder getrennt konfiguriert, ist eine organisatorische Entscheidung der beteiligten Fachabteilungen – keine, die medudoc technisch vorwegnimmt.
Fazit
Eine kombinierte Aufklärung reduziert Ambulanztermine und wird insbesondere bei Patient:innen mit niedrigem Risikoprofil häufig sinnvoll eingesetzt. Die BDA/BDC-Vereinbarung hält an der fachlich getrennten Verantwortung als Regelfall fest. In Risikofällen kann sich eine gemeinsame Aufklärung empfehlen – als Ergänzung, nicht als Ersatz für die getrennte Zuständigkeit. Beide Sichtweisen lassen sich technisch abbilden, wenn eine kombinierte Patientenansprache mit getrennter Dokumentation und Signatur je Fachgebiet kombiniert wird – die Entscheidung für das jeweils passende Modell bleibt eine organisatorische Frage der Klinik.
