KHVVG / KHAG · Förderung in Deutschland
Die digitale Zukunft des OP-Betriebs im Transformationsfonds planen
Bund und Länder stellen von 2026 bis 2035 bis zu 50 Mrd. € für den Umbau der Krankenhauslandschaft bereit. medudoc verlegt die Vorbereitung auf den Eingriff nach Hause – mit demselben Standard an jedem Standort.
Transformationsfonds
Was der Transformationsfonds bereitstellt
Der Fonds fördert strukturverändernde Vorhaben von Krankenhäusern in Deutschland. Er löst den Krankenhausstrukturfonds ab und läuft zehn Jahre.
- Fördervolumen für den Umbau der Krankenhauslandschaft, getragen von Bund und Ländern
- 50 Mrd. €
- Laufzeit des Fonds
- 2026–2035
- Bundesanteil aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
- 29 Mrd. €
- Träger melden Vorhaben beim Land. Das Land beantragt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
- Land → BAS
- Die Länder tragen, gegebenenfalls gemeinsam mit den Trägern, 2026 bis 2029 mindestens 30 % der förderfähigen Kosten, ab 2030 mindestens 50 %.
- Das BAS prüft die Anträge, erlässt die Bescheide und hat am 17. April 2026 die ersten Mittel bewilligt.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung vom 17. April 2026.
Rechtsrahmen
KHVVG und KHAG: Wie die beiden Gesetze zusammenhängen
Das KHVVG hat die Krankenhausreform eingeleitet und den Transformationsfonds geschaffen. Das KHAG passt diese Reform an, ohne sie zu ersetzen. Für Ihr Vorhaben gelten beide Gesetze zusammen.
- KHVVG
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
Legt die Grundlagen der Reform fest.
- Teilt Krankenhausleistungen in Leistungsgruppen mit Qualitätsanforderungen ein.
- Führt die Vorhaltevergütung ein, die einen Teil des Budgets unabhängig von der Fallzahl vergütet.
- Schafft sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen.
- Richtet den Transformationsfonds mit acht Fördertatbeständen ein (§ 12b KHG).
- KHAG
Krankenhausreformanpassungsgesetz
Passt die Reform an die Umsetzung in den Ländern an.
- Überarbeitet Leistungsgruppen und Qualitätskriterien.
- Führt die Vorhaltevergütung später ein.
- Erweitert Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten der Länder.
- Finanziert den Bundesanteil des Fonds aus dem Sondervermögen statt aus Mitteln der Krankenkassen.
Die Fördertatbestände stammen aus dem KHVVG. Finanzierung und Fristen richten sich nach der Fassung, die das KHAG geändert hat.
Fördertatbestände
Wo medudoc im Transformationsfonds ansetzt
Der Fonds kennt acht Fördertatbestände (FTB). Für die OP-Vorbereitung sind vor allem diese fünf relevant.
Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgung
Werden Leistungen an weniger Standorten gebündelt, werden die Wege länger. Mit medudoc erledigen Patient:innen Anamnese und Aufklärungsvideo von zu Hause; das Aufklärungsgespräch ist auch telemedizinisch möglich. Das spart Anfahrten vor dem Eingriff.
Umwandlung in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen
Wo ambulante und stationäre Versorgung zusammenwachsen, muss die Vorbereitung vor der Aufnahme abgeschlossen sein. medudoc bündelt Anamnese, Befunde und Einwilligung, bevor Patient:innen das Haus betreten.
Telemedizinische Netzwerkstrukturen
Telemedizin macht Expertise ortsunabhängig. Mit medudoc sichtet ein zentrales Anästhesie-Team vollständige Fälle aus allen Standorten und klärt Rückfragen gezielt.
Regional begrenzte Krankenhausverbünde
Im Verbund zählen gemeinsame Standards. medudoc bildet je Eingriff einen einheitlichen Vorbereitungspfad ab, den jedes Haus mit eigenem Erscheinungsbild und eigenen Kontakten nutzt.
Zentren für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen
Patient:innen reisen oft von weit an. Eine vollständige, mehrsprachige Vorbereitung im Vorfeld entlastet das Zentrum und den Aufnahmetag.
Einsatzfelder
Konkret umsetzen: drei Einsatzfelder für Ihr Vorhaben
Einheitliche OP-Vorbereitung im Verbund
Ein Standard je Eingriff – an jedem Standort gleich.
Was Sie umsetzen
- Gemeinsame Vorlagen für Anamnese, Aufklärung und Einwilligung
- Zentrale Vorgaben, lokal anpassbar
- Einheitliche Nachweise durch Audit- und Consent-Trail
Ihr Mehrwert
- Gleiche Vorbereitungsqualität in allen Häusern
- Weniger Anfahrten trotz längerer Wege
- Vergleichbare Abläufe im gesamten Verbund
Ambulant und stationär verbinden
Vorbereitung abgeschlossen, bevor Patient:innen ankommen.
Was Sie umsetzen
- Anamnese, Befunde und Einwilligung vor der Aufnahme
- Befunde aus Praxis und Labor per Foto hochladen
- Vorbereitungsplan mit Erinnerungen bis zum OP-Tag
Ihr Mehrwert
- Weniger Informationsverluste an der Sektorengrenze
- Planbare Abläufe für ambulante Eingriffe
- Weniger Termine vor dem Eingriff
Anästhesie-Expertise teilen
Ein Team prüft Fälle aus allen Standorten.
Was Sie umsetzen
- Vollständige Fälle zentral sichten und freigeben
- Fragen aus dem Aufklärungsvideo gezielt beantworten
- Telefonische Rückfrage direkt aus dem Fall
Ihr Mehrwert
- Fachärztliche Prüfung auch für kleinere Standorte
- Gut vorbereitete Aufklärungsgespräche
- Entlastung durch vollständige Unterlagen
Häufige Fragen
Fragen zu KHVVG, KHAG und Transformationsfonds
Was ist der Unterschied zwischen KHVVG und KHAG?
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist seit Ende 2024 in Kraft und bildet die Grundlage der Krankenhausreform – mit Leistungsgruppen, Vorhaltevergütung und Transformationsfonds. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) gilt seit dem 15. April 2026. Es ändert das KHVVG an einzelnen Stellen, etwa bei Fristen, Ausnahmen und der Finanzierung des Fonds.
Wer stellt den Antrag auf Mittel aus dem Transformationsfonds?
Krankenhausträger melden ihr Vorhaben beim zuständigen Landesministerium. Das Land wählt Vorhaben aus und beantragt die Mittel beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Das BAS prüft und bewilligt; das Land leitet die Mittel an den Träger weiter.
Welche Fördertatbestände gibt es?
§ 12b KHG nennt acht Fördertatbestände: standortübergreifende Konzentration, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, telemedizinische Netzwerkstrukturen, Zentren für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen, regionale Krankenhausverbünde, integrierte Notfallstrukturen, die Schließung von Standorten und zusätzliche Ausbildungskapazitäten.
Wird Digitalisierung allein gefördert?
Nein. Anders als beim Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist Digitalisierung kein eigener Förderzweck. Sie zählt, soweit sie ein strukturveränderndes Vorhaben trägt, zum Beispiel einen Verbund oder eine sektorenübergreifende Einrichtung.
Wie hoch ist der Eigenanteil der Länder?
Die Länder beteiligen sich, gegebenenfalls gemeinsam mit den Trägern, an jedem Vorhaben – von 2026 bis 2029 mit mindestens 30 % der förderfähigen Kosten, von 2030 bis 2035 mit mindestens 50 %.
Ist medudoc nach dem KHAG förderfähig?
Ein Kurzgutachten der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht kommt zu dem Ergebnis, dass medudoc unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein kann, vor allem im Fördertatbestand 3. Entscheidend ist die Einbettung in ein konkretes Vorhaben. Über die Förderfähigkeit entscheiden Land und BAS im Einzelfall. Zur Einordnung des Gutachtens
Unterstützung beim Antrag: Wir planen mit Ihnen
Wir helfen Ihnen, die digitale OP-Vorbereitung in Ihr Vorhaben einzubinden – von der Beschreibung über den Kostenrahmen bis zur Einführung. Über die Förderfähigkeit entscheiden Land und BAS im Einzelfall.